Auf den National- und den Ständerat warten in der Frühjahrssession zahlreiche Dossiers. Die Session dauert vom 3. bis zum 21. März. Ein Höhepunkt dürfte die Ersatzwahl für Mitte-Bundesrätin Viola Amherd am 12. März sein. Welche versicherungsrelevanten Themen auf der Agenda stehen - eine Übersicht:
Finanzierung der 13. AHV-Rente
Ab Ende 2026 dürften AHV-Rentnerinnen und -Rentner einen «Dreizehnten» erhalten. Die zuständige Nationalratskommission ist einverstanden mit diesem Vorschlag des Bundesrates. Der Ständerat hat das Auszahlungsmodell bereits gutgeheissen. Noch offen ist allerdings, wie die 13. AHV-Rente finanziert werden soll. Mit diesem Teil der Umsetzung der Volksinitiative für die 13. AHV-Rente befasst sich die zuständige Kommission des Ständerates vertieft. Mit einem Entscheid ist erst nach der Frühjahrssession zu rechnen.
Gesundheitskosten im Blick
Der Bundesrat will mit der Einführung von Netzwerken zur koordinierten Versorgung im Gesundheitswesen pro Jahr 250 Millionen Franken sparen. Doch die Massnahme, die im zweiten Kostendämpfungspaket für das Gesundheitswesen enthalten ist, steht vor dem Aus. Die zuständige Ständeratskommission will mittlerweile nichts mehr wissen von den Netzwerken; der Nationalrat hat sie bereits mehrmals abgelehnt. Auch im Ständerat gab es Stimmen, die von einem «Bürokratiemonster» sprachen und sich gegen die Zulassung der Netzwerke als neue Leistungserbringer wehrten. Das zweite Kostendämpfungspaket soll in der Frühjahrssession bereinigt werde
Lockerung des Vertragszwangs zwischen Krankenkassen
Im Nationalrat steht eine Diskussion über die Lockerung des Vertragszwangs zwischen Krankenkassen und medizinischen Leistungserbringern an. Anlass dazu ist eine Motion von Mitte-Ständerat Peter Hegglin (ZG). Die geforderte Änderung im Krankenversicherungsgesetz soll unter anderem den steigenden Kosten im Gesundheitswesen entgegenwirken. Die Mehrheit der zuständigen Kommission des Nationalrates beantragt, die Motion anzunehmen. Die Minderheit gibt zu bedenken, dass die Krankenkassen mit der Lockerung zu viel Macht erhalten würden. Der Bundesrat beantragt ein Nein zur Motion.
13. IV-Rente
Bezügerinnen und Bezüger von IV-Renten sollen zwar ebenfalls eine 13. Rente erhalten - aber nur, wenn sie Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL) haben. Das will eine knappe Mehrheit der zuständigen Kommission des Ständerates mit einer Motion erreichen. Die Mehrheit argumentiert, dass AHV-Bezüger mit EL besser dastünden als IV-Bezüger mit EL. Erstere erhielten mit dem neuen Verfassungsartikel einen «Dreizehnten», der ihre EL nicht tangieren dürfe, letztere nicht. Das müsse behoben werden. Eine bürgerliche Minderheit lehnt die Motion ab. Die Schwesterkommission des Nationalrates fordert ebenfalls eine 13. IV-Rente, aber für alle Bezügerinnen und Bezüger von IV-Renten. (awp/hzi/bdw)