Bei der Einführung des BVG im Jahr 1985 gab es in der Schweiz rund zwanzig Versicherungsgesellschaften, die Vollversicherungen für KMU anboten. Inzwischen sind es noch fünf – denn die demografische Entwicklung, die inzwischen abgeschlossene lange Tiefzinsphase und der politische Reformstau hatten das bei KMU beliebte Modell für die Anbieter unattraktiv gemacht.

KMU mögen oft das Vollversicherungspaket, weil es ihnen viele Themen um die berufliche Vorsorge ihrer Mitarbeitenden abnimmt – und dazu gehören auch die Anlagerisiken.

Swiss Life zählt zu den grossen Versicherungen, die laut eigenen Angaben ihren Unternehmenskunden als Vollsortimenterin das gesamte Spektrum von Lösungen in der beruflichen Vorsorge anbietet. Die Versicherung berät die KMU, immer auf deren Bedürfnisse und Risikofähigkeit abgestimmt, individuell. «Es ist uns deshalb wichtig, dass wir diese Angebotsbreite hier darstellen und – so, wie wir es auch für unsere Kunden tun – einordnen können», sagt Swiss-Life-Sprecherin Julie Albisser.

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Vollautonome schliessen Risiken aus

In der Vollversicherung werden laut Swiss Life jegliche Nachschusspflichten für angeschlossene Vorsorgewerke bewusst ausgeschlossen, sodass jahrelange zusätzliche Beiträge zulasten der Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden unter allen Umständen verhindert werden. «Diese Sicherheiten entsprechen nicht nur einem Bedürfnis von KMU, sondern auch von grösseren, auch international tätigen Firmen», so die Sprecherin. Die Vollversicherungslösung sei für diejenigen Unternehmen gut, die in Rücksprache mit ihrer Vorsorgekommission eine langfristig konstante Verzinsung der Altersguthaben suchen und dabei die Risiken möglicher Sanierungsmassnahmen definitiv ausschliessen möchten (nicht zuletzt auch, um die Flexibilität zu erhalten, jederzeit über eine Anpassung und gegebenenfalls einen Wechsel der Pensionskassenlösung nachzudenken).

Die Vollversicherung könne laut Albisser grundsätzlich für jedes KMU eine Option sein. «Im gemeinsamen Gespräch mit den Kundinnen und Kunden evaluieren wir individuell, welche Lösung am besten geeignet ist. Dabei können sie aus unserem Vollsortiment, bestehend aus Vollversicherung (Stiftungen tragen keinerlei Anlageentscheide und -risiken) wählen sowie aus allen teilautonomen Modellen, beispielsweise den kollektiv geführten Anlagen der Altersguthaben auf Stufe Stiftung und der Lösung mit anschlussspezifisch geführten Anlagen der Altersguthaben.»

Teilautonome sind freier

Die Axa ist 2018 spektakulär aus dem Vollversicherungsgeschäft ausgestiegen – viele KMU sind dann von Swiss Life übernommen worden. Axa-Sprecherin Anna Ehrensperger weist denn auch auf die Nachteile hin. «Vollversicherungen bieten zwar eine weiter gefasste Garantie, dafür zahlen KMU jedoch einen hohen Preis in Form von tiefer Verzinsung, tieferen Renten und höheren Kosten- und Risikobeiträgen.»

Teilautonome BVG-Lösungen, wie sie Axa und viele weitere inzwischen anbieten, hätten ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis. «Sie sind deutlich freier in der Anlagestrategie, da sie nicht an das enge regulatorische Korsett der Vollversicherung gebunden sind», so Ehrensperger. «Dadurch können sie langfristig deutlich bessere Ertragschancen zugunsten der Versicherten erzielen.» Dank dem Zinseszinseffekt hätten die Versicherten somit die Aussicht auf eine höhere Rente im Alter. «Zudem werden in den teilautonomen BVG-Lösungen die Leistungen bei Tod oder Invalidität ebenfalls durch die Lebensversicherung rückgedeckt», erklärt die Axa-Sprecherin.

Kurzfristig gesehen wirken sich die steigenden Zinsen negativ auf die Performance auf dem bestehenden Obligationenportfolio aus. «Da Vollversicherungen einen deutlich grösseren Anteil ihrer Anlagen in Obligationen investieren, sind sie von der negativen Wertentwicklung durch den Zinsanstieg stärker betroffen», so Ehrensperger. «Längerfristig gesehen haben steigende Zinsen den Vorteil, dass Neuanlagen in Obligationen wieder mehr Rendite abwerfen – für die Zukunft ist dies positiv zu werten, was die Rendite von Pensionskassengeldern betrifft.»

Dieser Beitrag ist erstmals erschienen in der Handelszeitung Nr. 46, 17. November 2022, unter dem Titel «Gute Argumente für beide Varianten».