Er hat am Mittwoch eine entsprechende Motion aus dem Nationalrat abgelehnt. Mit 24 zu 16 Stimmen bei 2 Enthaltungen sagte die kleine Kammer Nein zum Vorstoss der Sozial- und Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK-N). Das Geschäft ist damit vom Tisch.

In den Augen der Mehrheit im Ständerat ist die Transparenz der Verwaltungskosten bei den Vorsorgeeinrichtungen der zweiten Säule bereits gewährleistet. Kommissionssprecherin Brigitte Häberli-Koller (Mitte/TG) wies wie Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider darauf hin, dass die Pensionskassen ihre Verwaltungskosten bereits gemäss geltendem Recht den Arbeitgebenden und Versicherten offenlegen müssen. Obwohl es gesetzlich nicht vorgeschrieben sei, veröffentlichten zahlreiche Einrichtungen ihre Kosten bereits freiwillig, sagte Häberli-Koller. Die Einführung einer allgemeinen Pflicht würde einen unverhältnismässigen Mehraufwand für die kleinen Einrichtungen und Stiftungen darstellen, die beispielsweise über keine Internetpräsenz verfügen.

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Sparpotenzial von 2 Milliarden Franken?

Eine Minderheit um Flavia Wasserfallen (SP/BE) plädierte dagegen für mehr Transparenz, um einen Vergleich der Verwaltungskosten - ähnlich wie bei den Krankenversicherern der obligatorischen Krankenpflegeversicherung - zu ermöglichen. Dies würde den Wettbewerb fördern. Im Jahr 2021 gaben Vorsorgeeinrichtungen rund 7 Milliarden Franken für die Verwaltung aus. «Experten sagen, dass es ein Sparpotenzial von 2 Milliarden Franken gibt», sagte Wasserfallen. Ohne mehr Transparenz lasse sich dies nicht überprüfen. (awp/hzi/pg)
 

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