Vier von fünf Schweizerinnen und Schweizer sorgen privat für die Zeit nach der Pensionierung vor. Das ist eines der Resultate der Studie «VorsorgeDIALOG» der Hochschule Luzern. Der seit Jahren konstant hohe Wert zeigt, dass die Bevölkerung nicht davon ausgeht, im Ruhestand den gewohnten Lebensstandard ohne zusätzliche Sparanstrengungen aufrecht erhalten zu können.
Mario Bucher ist Produkt- und Prozessentwicklung bei PensExpert.
Das zeigen auch andere Studien wie der «Ruhestandsmonitor» von Axa Investment Managers. Unter dem gewohnten Lebensstandard werden mindestens 60 Prozent des vor der Pensionierung erzielten Erwerbseinkommens verstanden.
Genügend Geld auf die Seite legen
Und auf die Frage, wie konkret für das Alter vorgesorgt wird, schwingt eine Antwort im «VorsorgeDIALOG» obenaus. Die mit Abstand beliebteste Form der privaten Vorsorge ist die Säule 3a. 88 Prozent der Befragten sparen so. Das ergibt Sinn. Wer während eines Jahres genügend Geld auf die Seite legen kann, zahlt diesen Betrag am besten in die Säule 3a ein. 2023 sind das maximal 7'056 Franken pro Jahr, sofern jemand einer Pensionskasse angeschlossen ist.
Zinseszins nicht unterschätzen
In die Pensionskasse (PK) kaufen sich gemäss dem «VorsorgeDIALOG» demgegenüber nur eine von fünf befragten Personen ein. Der im Vergleich zur Säule 3a relativ tiefe Wert erstaunt nur auf den ersten Blick. Denn wer freiwillig in die Pensionskasse einzahlt, hat in den allermeisten Fällen bereits die jährliche Maximalsumme in die Säule 3a entrichtet. Die Möglichkeit, Einkäufe in die PK zu tätigen, steht aus finanziellen Gründen vorwiegend Besserverdienenden offen. Kommt hinzu, dass im Internet oft davon die Rede ist, dass erst ab einem Alter von 50 bis 55 Jahren ein Einkauf in die PK sinnvoll sei.
Vor 50 in die PK einzahlen
Dem ist zu widersprechen. Insbesondere vor dem Hintergrund des Zins- und Zinseszinseffekts, dem dritten Beitragszahler, lohnt es sich, bereits in jüngeren Jahren oder vor einem Erwerbsunterbruch freiwillig Gelder in die PK einzuzahlen. Immer vorausgesetzt, dass dies das Haushaltsbudget zulässt und die steuerliche Situation dadurch auch verbessert werden kann. Über den Daumen gepeilt beträgt der Anteil des Zinses und Zinseszinses am Vorsorgevermögen bei der Pensionierung (40 Beitragsjahre bei einer Verzinsung von 3 Prozent pro Jahr) rund 40 Prozent. Es kann sich also sehr wohl lohnen, bereits vor 50 in die PK einzuzahlen – sofern diese nachhaltig über einen Deckungsgrad über 100 Prozent verfügt. Ansonsten riskiert man, sich an einer allfälligen Sanierung finanziell beteiligen zu müssen.
Kein Sanierungsrisiko bergen 1e-Pläne, in denen Lohnbestandteile über 132'300 Franken versichert werden können. 1e-Pläne bieten vor allem zwei Vorteile: Erstens gehört das Vorsorgevermögen immer zu 100 Prozent den Versicherten. Da in 1e-Plänen in den allermeisten Fällen der Kapitalbezugs angestrebt wird, ist eine Umverteilung an Dritte nicht möglich. Zweitens kann jede versicherte Person eine eigene Anlagestrategie gemäss dem persönlichen Risikoprofil wählen, allfällige Verluste müssen Versicherte jedoch selbst tragen.
Frühzeitig mit der Rentenplanung beginnen
Ob Einkauf in die PK oder den 1e-Plan – es gilt ein paar Punkte zu beachten: So sollten die geplanten Einkäufe über mehrere Jahre gestaffelt werden, um die Einkommenssteuersituation möglichst vorteilhaft zu gestalten respektive die Progression zu brechen.
Wer beabsichtigt, den Einkaufsbetrag als Rente zu beziehen, muss sich bewusst sein, dass die Rente als Einkommen versteuert wird und nicht wie bei einem Kapitalbezug zum Vorzugstarif. Und was oft vergessen geht: PK-Einkäufe fliessen immer ins Überobligatorium. Die Pensionskasse kann den Umwandlungssatz für die überobligatorischen Vorsorgegelder deutlich tiefer ansetzen als für Vorsorgegelder im Obligatorium, welche aktuell mit einem im Gesetz festgelegten Satz von 6,8% umgewandelt werden.
Keine Regel ohne Ausnahme
Aber auch im Fall eines Kapitalbezugs können unangenehme Überraschungen drohen: Denn der Kapitalbezug kann – auf den Tag genau – frühestens drei Jahre nach der letzten Einzahlung erfolgen. Auch hier keine Regel ohne Ausnahme – handelt es sich um Wiedereinkäufe nach einer Scheidung, gilt diese Sperrfrist nicht. Zudem lohnt sich ein Blick auf die Steuerunterschiede zwischen den Kantonen, die in der Schweiz mitunter erheblich sind (siehe Tabelle).
Je nach Wohnort lohnen sich Einkäufe mehr oder weniger.
Keine Sperrfrist bei Rentenbezug
Bei Ehepaaren, die beabsichtigen, das Vorsorgevermögen teilweise oder ganz als Rente zu beziehen, lässt sich kurz vor der Pension an einigen Stellschrauben drehen. So kann die Person, die früher aus dem Arbeitsprozess ausscheidet, damit beginnen, sich Säule-3a-Guthaben auszahlen zu lassen. Es spielt auch keine Rolle, wenn die andere Person gleichzeitig in die PK einzahlt.
Wird dieses PK-Guthaben später vollumfänglich als Rente bezogen, gibt es keine Sperrfrist. Damit lässt sich die Einkommenssteuerbelastung bis zum letzten Arbeitstag senken.
Wegen der vielen steuerlichen und regulatorischen Aspekten sowie der regionalen Unterschiede ist es empfehlenswert, sich frühzeitig und gründlich zu informieren und professionellen Rat einzuholen, damit die individuelle Situation angemessen berücksichtigt wird – und sich der PK-Einkauf am Ende auch wirklich auszahlt.