«Die EU stuft Atomkraft als grün ein», so oder ähnlich titelten Zeitung von Helsinki bis Palermo, als die EU-Kommission Anfang des Monats ihrem übergeordneten Ziel, die Kapitalströme dieser Welt gezielt in nachhaltige ökonomische Aktivitäten umzuleiten, einen Schritt näher gekommen ist. Wer jetzt beim Lesen stutzt, tut recht daran.

Auf den ersten Blick hat Atomkraft so viel mit Nachhaltigkeit zu tun wie Chäschüechli mit einer Diät. Dementsprechend hagelte es auch Kritik. Auf den zweiten Blick stellt man fest, dass die EU Atomkraft und Erdgas als Übergangstechnologien ansieht und nur unter bestimmten Bedingungen als klimafreundlich einstuft. Der eigentliche Hintergrund für diese umstrittenen Regelungen ist die EU-Taxonomie-Verordnung – ein «Bürokratie-Monster», wie die Welt am Sonntag schreibt. 
 
Aber monströs wird es bei einem solchen Megavorhaben zwangsläufig. Denn die EU-Taxonomie ist ein Instrument zur Klassifizierung, bei dem es hauptsächlich darum geht, Aktivitäten von Unternehmen danach zu beurteilen, ob sie einen «grünen» Beitrag leisten oder nicht. Mit diesem Leitfaden sollen Investoren dann künftig besser einschätzen können, ob ein Unternehmen, in das sie investieren wollen, nachhaltig arbeitet. Das übergeordnete Langfristziel der Taxonomie ist es somit, den Bürgern und Anlegern der EU zu erleichtern, in klimafreundliche Technologien zu investieren, damit letztlich die Klimaziele erreicht werden können. Das Klima macht bekanntlich ebenso wenig Halt am Bodensee wie der lange Arm der EU. ...

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