Darum geht's
  • Die private Altersvorsorge über die Säule 3a wird zunehmend auch für Angestellte wichtig, da die Leistungen aus AHV und Pensionskasse oft nicht ausreichen.
  • Selbstständige können bis zu 20 % ihres Einkommens, maximal 35'280 Franken, einzahlen, während unselbstständige Erwerbende 7056 Franken einbringen können.
  • Die Wahl zwischen einer Banklösung für Flexibilität oder einer Versicherungslösung für Sicherheit hängt von individuellen Bedürfnissen ab, wobei beide Optionen steuerliche Vorteile bieten.
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Lange Zeit galt der langfristige Aufbau eines privaten Alterskapitals im Rahmen der dritten Säule vor allem für Selbstständige als enorm wichtig. Denn im Gegensatz zu Angestellten sind sie nicht über eine Pensionskasse abgesichert und können in der zweiten Säule auch keine Vorsorge fürs Alter ansparen. Doch mit dem zunehmenden Reformstau in der zweiten Säule wird die private Vorsorge auch für Angestellte immer wichtiger. Denn wer sich später als Pensionärin nicht einschränken will, braucht in der Regel mehr Geld, als aus den ersten beiden Säulen – sprich AHV und Pensionskasse – zu erwarten ist.

Im aktuellen Jahr können selbstständig Erwerbstätige bis zu 20 Prozent ihres Erwerbseinkommens, jedoch maximal 35’280 Franken in die Säule 3a einzahlen. Bei den unselbstständig Erwerbenden sind es 7056 Franken. Wer mehr einzahlt als das gesetzliche Maximum, auch über verschiedene 3a-Konten hinweg, wird irgendwann von der Steuerbehörde aufgefordert, überzahlte Beträge vom 3a-Konto zurückzuziehen. Manche Banken zahlen in solchen Fällen nur den nominellen Überschussbetrag zurück, der Zinsverlust geht zulasten des Sparers.

Die Einzahlung muss jeweils bis Ende des Jahres erfolgt sein – so haben Sparerinnen und Sparer Zeit, um abzuwägen, ob und wie viel sie einzahlen können. Allerdings empfiehlt Florian Bächler, Vorsorgeexperte beim VZ Vermögenszentrum, dass man ein 3a-Konto jeweils zu Beginn des Jahres füllen sollte, um bestmöglich vom Zinseszinseffekt zu profitieren.

Bank- oder Versicherungslösung

Sowohl Banken als auch Versicherungsgesellschaften bieten eine jeweils breite Palette an 3a-Vorsorgelösungen an. Im Grundsatz gilt der Ratschlag: Für Flexibilität zur Bank – für Sicherheit zur Versicherung. Wer also weder Lebenspartner noch Kinder finanziell absichern muss und unabhängig von Sparzwang und Zahlungsfristen sein möchte, der ist mit einem 3a-Konto bei einer Bank gut beraten. Das Hauptargument für ein 3a-Bankkonto ist die hohe Flexibilität: Keine Vertragsdauer, keine Zahlungsverpflichtung – man zahlt, was man kann und will bis zum erlaubten Maximum. Die Kundinnen haben dabei die Wahl zwischen der Einzahlung auf ein normales 3a-Sparkonto – wobei es sich lohnt, die Zinskonditionen der verschiedenen Anbieter zu vergleichen –, oder der Einzahlung auf ein 3a-Wertschriftenkonto. Die Banken bieten ein breites Spektrum an investierbaren Fondsportfolien, aktiv oder passiv und von risikoarm bis risikoreich, mit jeweils entsprechendem Renditepotenzial.

Für vollständige finanzielle Sicherheit ist eine 3a-Versicherungspolice das Mittel der Wahl. Die Versicherer bieten eine breite Produktpalette für den individuellen Absicherungs- und Vorsorgebedarf. Das Auszahlungskapital ist garantiert, und es besteht Vorsorgeschutz bei Todesfall und Erwerbsunfähigkeit. Die Einlagen bei der Versicherung sind vollumfänglich abgesichert, selbst wenn das Versicherungsunternehmen in Konkurs gehen sollte. Viele Versicherer bieten in ihren 3a-Policen auch die Möglichkeit, Beitragszahlungen zu unterbrechen, zum Beispiel für den Fall einer vorübergehenden Erwerbslosigkeit.

Steuerliche Vorteile

Die private Vorsorge über die Säule 3a hilft aber nicht nur beim Sparen für den Lebensabend, sondern mindert auch unmittelbar die Steuerlast. Einzahlungen in die Säule 3a werden von Bund und Kantonen mit Steuervorteilen gefördert; die Steuerersparnis variiert je nach der Höhe des Jahreseinkommens. Die Gewährleistung der Steuervorteile der Säule 3a bringt jedoch auch gewisse Einschränkungen mit sich. So kann das angesparte Kapital nur unter gewissen Bedingungen vor dem Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters bezogen werden, zum Beispiel unter anderem für den Erwerb oder Bau eines Eigenheims oder bei der Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit.

Die reguläre Auszahlung der 3a-Vermögen wird dann später zum steuerbaren Einkommen hinzugerechnet, ebenso wie ein Kapitalbezug aus der Pensionskasse. Es empfiehlt sich daher, PK-Gelder und 3a-Gelder nicht im gleichen Jahr zu beziehen und bis zu elf verschiedene 3a-Konten anzulegen, damit man diese im Alter jährlich gestaffelt auflösen kann. Die 3a-Gelder können ab fünf Jahren vor dem Erreichen des ordentlichen Pensionsierungsalters bis fünf Jahre danach bezogen werden.

Dieser Beitrag ist Teil des am 24. Oktober 2024 erschienenen HZ-Insurance-Print-Specials «Finanzplanung/Vorsorge».

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