Herr Lötscher, Sie persönlich und Pensexpert als Vorsorgeanbieter setzen sich für eine Anpassung der beruflichen Vorsorge an die heutige Lebensrealität ein. Was meinen Sie damit konkret?
Unser Vorsorgesystem fusst auf einem veralteten Familienbild. Es ist nicht mehr durchgängig so, dass der Mann 100 Prozent arbeitet und die Frau zu Hause bleibt und die Kinder erzieht. Heute arbeiten Frauen wie Männer Teilzeit. Patchworkfamilien sind viel verbreiteter als vor dreissig, vierzig Jahren, und die Erwerbsbiografien werden vermehrt unterbrochen durch Auszeiten für Weiterbildungen, Sabbaticals, Erwerbslosigkeit und die Pflege von Angehörigen. Zudem wollen immer mehr Menschen nach der Pensionierung weiterarbeiten. Doch das ist aktuell für viele nicht attraktiv.
Inwiefern? Der Staat müsste doch eigentlich ein Interesse daran haben, dass die Weiterarbeit nach der Pensionierung attraktiv ist.
Um dem Arbeitskräftemangel entgegenzuwirken, wäre es tatsächlich wünschenswert, wenn die Rahmenbedingungen so ausgestaltet würden, dass mehr Personen über das Pensionsalter hinaus erwerbstätig bleiben möchten. Heute ist es allerdings so, dass die Altersrente nicht mehr sistiert werden kann, sobald die Pension angetreten wird. Als Folge steigt die Steuerlast deutlich, denn neben dem Erwerbseinkommen müssen plötzlich zwei zusätzliche Einkünfte versteuert werden: die Renten aus der ersten und der zweiten Säule.
Können Sie das anhand eines Beispiels erläutern?
Stellen Sie sich ein Ehepaar in der Stadt Zürich vor. Dieses erzielt vor der Pensionierung ein Haushaltseinkommen von 130’000 Franken und zahlt Steuern in der Höhe von 10’000 Franken. Während die Frau bereits pensioniert ist, entscheidet sich der Mann, im Ruhestand in einem Pensum von 50 Prozent weiterzuarbeiten. Tut er das, verdoppelt sich der Steuerbeitrag für das Ehepaar mit 17’600 Franken beinahe!
Wie könnte die Situation verbessert werden?
Erstens sollten diejenigen, die nach der Pension weiterarbeiten, von einem höheren Rentnerfreibetrag bei der AHV profitieren können. Ausgenommen ist aktuell lediglich ein Freibetrag von 16’800 Franken, welcher auf einer Logik aus dem Jahre 1979 fusst und seltsamerweise nie mehr angepasst wurde. Eigentlich müsste diese Grenze der damaligen Logik folgend heute 22’050 Franken betragen.
Wieso bezahlen Pensionierte eigentlich weiterhin AHV-Beiträge?
Im Rahmen der Diskussionen rund um die gescheiterte 11. AHV-Revision wurde 2005 davon ausgegangen, dass arbeitstätige Rentner nicht aus finanzieller Notwendigkeit, sondern aus Freude weiterarbeiten. Die AHV-Beiträge würden die «Spassarbeiter» verkraften, war der Konsens. Für mich war und ist das nicht nachvollziehbar, aber wenigstens wurde bei der letzten AHV-Abstimmung eine Anpassung vorgenommen, seither wird unter Umständen eine Rentenaufbesserung als Lohn für die Weiterarbeit nach der Pensionierung gewährt. Es wird geschätzt, dass die Arbeitstätigen über 65 jährlich rund 600 Millionen Franken in die AHV einzahlen. Das Sozialwerk will auf diese Geldquelle selbstverständlich nicht verzichten.
Und zweitens?
Die Rente aus der zweiten Säule sollte bei unvorhergesehener Wiederaufnahme einer Tätigkeit im Rentenalter sistiert werden können, damit diese Einkünfte nicht zu einer Steuerprogression führen.
Würde eine Änderung der heutigen Praxis nicht zu unnötigem bürokratischen Aufwand führen?
Eine kleine Anpassung des Reglements bei der jeweiligen Pensionskasse würde genügen. Und bezüglich der AHV würde eine Erhöhung des Rentnerfreibetrages die Administration nicht tangieren und zusätzlich Arbeitgebende finanziell entlasten.
Wo sehen Sie weiteres Anpassungspotenzial?
Die Versicherten verstehen oft nicht wirklich, welche Rentenleistungen sie im Ruhestand kriegen. In unserem digitalen Zeitalter sollten Vorsorgecockpits Standard sein. Solche Tools würden das Verständnis für die individuellen Rentenleistungen deutlich erhöhen. In einer idealen Welt hätten alle Versicherten Zugang zu einem digitalen Vorsorgecockpit, wo alle Leistungen aus der ersten, zweiten und dritten Säule übersichtlich und abschliessend dargestellt sind. Hier sind uns verschiedene EU-Länder bereits deutlich voraus und bieten solche Cockpits an. Bestrebungen in diese Richtung sind in der Schweiz zwar endlich breit abgestützt lanciert, aber wir müssen uns wohl noch einige Zeit gedulden.
Studien zeigen immer wieder aufs Neue, dass sich viele nicht mit der Altersvorsorge beschäftigen. Wie könnte das Interesse erhöht werden?
Generell fehlt es an Mitspracherecht, was ich in der Grundsicherung der AHV noch nachvollziehen kann. Jedoch ist das BVG, wo es um den persönlichen Kapitalaufbau geht, zu sehr auf den Arbeitgeber ausgerichtet. Das führt bei vielen Versicherten mangels Mitspracherechts – gerade in Bezug auf Anlagestrategien und je nach Anlagehorizont – zu Desinteresse.
In den sogenannten 1e-Plänen, in denen Lohnbestandteile von mehr als rund 130’000 Franken versichert sind, ist das möglich …
… Korrekt, hier haben Versicherte klar geregelte Auswahlmöglichkeiten rund um die Anlage ihrer persönlich erarbeiteten Gelder. Ich würde mir wünschen, dass hier auch im obligatorischen Bereich des BVG den Versicherten wenigstens ein bisschen Eigenverantwortung durch Mitspracherecht zugemutet wird. Schliesslich wird diese Entscheidungskompetenz allen Säule-3a-Versicherten ebenfalls zugetraut.
Die Studie «Digitaler Wandel – neue Arbeitsformen und ihre Konsequenzen für die Vorsorge» der HSG hat festgestellt, dass die breite Bevölkerung offen für eine Koppelung der Pensionskasse an die Arbeitnehmenden wäre. Gross ist demgegenüber die Skepsis bei den Experten vor einer solchen Umstellung. Woher rührt diese Diskrepanz?
Fachpersonen klammern sich oft an den Status quo. Umstellungen werden daher mitunter als Bedrohung empfunden. Eine Folge der erwähnten Änderung wäre auch eine kompetitiver werdende Pensionskassenlandschaft. Das dürfte nicht allen gefallen. Für Arbeitgebende würde diese Entkoppelung je nach Umsetzung aber einen grossen Kontrollaufwand mit sich bringen. Die Entkoppelung sehe ich eher nicht als Lösung. Hingegen finde ich die aktuellen Bestrebungen zielführend, das Thema Stellenwechsel endlich über eine zentrale Plattform zu steuern, was die Administration deutlich vereinfachen würde.
Diese Idee klingt vielversprechend. Können Sie sie noch ein wenig ausführen?
Wenn eine im BVG versicherte Person heute ihre Arbeitsstelle wechselt, muss in allen Fällen der Eintrittsfragebogen von A bis Z erneut ausgefüllt werden. Mit einer zentralen Plattform soll erreicht werden, dass hier in der Administration eine wesentliche Entlastung und Automatisierung umgesetzt wird, indem längst bekannte Daten automatisch von der bisherigen zur neuen Pensionskasse weitergegeben werden. Was heute bei der AHV schon über eine zentrale Datenbank funktioniert, soll also auch bald im BVG möglich sein. Generell sehe ich gerade in diesem Bereich rund um einen Stellenwechsel enormes Entlastungspotenzial für alle Involvierten. Ich würde mir wünschen, dass die bestehende zentrale Plattform beispielsweise rund um Kinderzulagen noch deutlich stärker ausgebaut würde. Diese wird heute vor allem zur Kontrolle eingesetzt, damit keine Mehrfachbezüge für ein Kind stattfinden. Dass ich aber bei einem Stellenwechsel regelmässig die Daten zu meinen Kindern aufs Neue dokumentieren muss, macht wenig Sinn.
Ein anderes Thema, das in den vergangenen Jahren emotional diskutiert wurde, ist, dass Frauen deutlich tiefere Renten haben als Männer – vom Gender Pension Gap ist die Rede. Diese Kluft dürfte nicht so einfach zu schliessen sein.
Wir würden dort ansetzen, wo die Kluft entsteht: bei der Kinderbetreuung. Hier müsste ein Ausgleich unter den Erziehungsberechtigungen geschaffen werden.
Das klingt etwas abstrakt.
Konkret könnte man den Ausgleich davon abhängig machen, wie stark die Pensen der Elternteile voneinander abweichen. Arbeiten beide gleich viel, braucht es keinen Ausgleich. Reduziert ein Elternteil sein Arbeitspensum auf unter 50 Prozent, so sollte die Person in der AHV die volle Erziehungsgutschrift von 43’020 Franken erhalten. Heute wird in der Regel immer hälftig geteilt. Im BVG könnte zwar ein ähnlicher Ansatz verfolgt werden, allerdings steckt hier der sprichwörtliche Teufel nicht im Detail, sondern in der Administration. Daher sehe ich viel eher Chancen, ein Splitting im BVG während der Erziehungszeit der Kinder zu prüfen, gekoppelt an einen freiwillig wählbaren Versicherungsschutz über die Pensionskasse der höherprozentig weiterarbeitenden Person. Dieser Versicherungsschutz wird regelmässig vergessen, wenn jemand das Arbeitspensum zugunsten der Kindererziehung vorübergehend reduziert. Es ist vielen nicht bewusst, dass eine Reduktion des Arbeitspensums nicht nur den Kapitalaufbau für das Alter behindert, sondern auch zu einer empfindlichen Reduktion oder gar einem Wegfall überlebenswichtiger Versicherungsleistungen führt.
Dieser Beitrag erschien erstmals am 28.06.2024.