In den Risikoausgleich zwischen den Krankenkassen sollen künftig auch in der Schweiz versicherte Ausländer einbezogen werden - beispielsweise Grenzgängerinnen und Grenzgänger. Dieser Meinung ist das Parlament. Damit werden die Prämien für Ausländer steigen.

Nach dem Nationalrat hat sich am Dienstag auch der Ständerat grundsätzlich hinter den entsprechenden Vorschlag des Bundesrats gestellt. Die kleine Kammer hiess eine Revision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) mit 40 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung gut.

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Mit der Vorlage will der Bundesrat die Solidarität in der obligatorischen Krankenversicherung stärken. Denn der Risikoausgleich innerhalb der Krankenkassen wurde geschaffen, damit die Krankenversicherer keinen Anreiz haben, nur möglichst gesunde Personen zu versichern.

Versicherer, die wenige Personen mit hohem Erkrankungsrisiko aufweisen, bezahlen Abgaben in den Risikoausgleichstopf. Kassen, die viele hohe Risiken versichern, erhalten daraus Beiträge.

Grenzgänger-Kantone profitieren

Werden im Ausland wohnhafte Versicherte in den Risikoausgleich einbezogen, steigen deren Prämien - jedoch werden diese immer noch deutlich tiefer sein als die Prämien in der Schweiz. Gleichzeitig werden die Versicherten in der Schweiz, allen voran jene in Kantonen mit Grenzgängerinnen und Grenzgängern, von tieferen Prämien profitieren.

Rund ein Drittel der Schweizer Krankenversicherer bietet die Krankenversicherung für Personen an, die in einem EU-/Efta-Staat oder im Vereinigten Königreich wohnen. Einige davon führen die Versicherung nur in einzelnen EU-Staaten durch.

Die Prämien müssen die Kosten abdecken, die durch die Versicherten aller dieser Staaten verursacht werden. Die Versicherer haben für jeden Staat eine eigene Prämie zu berechnen und dabei die zwischen den Staaten bestehenden Kostenunterschiede zu berücksichtigen.

Laut dem Bundesrat steigt die Zahl der in der Schweiz krankenversicherten Personen mit Wohnsitz im Ausland kontinuierlich. 2021 waren rund 170'000 Ausländer in der Schweiz krankenversichert. Es handelt sich vor allem um Grenzgängerinnen und Grenzgänger, die aus Deutschland und Frankreich kommen.

Neue Regeln für Phantom-Versicherte

Die Gesetzesrevision sieht auch einen vereinfachten Datenaustausch zwischen den Versicherern und den Kantonen vor, damit diese ihre jeweiligen Aufgaben leichter erfüllen können. Damit werden Vorstösse aus dem Parlament umgesetzt.

Der Ständerat schloss sich dem Entscheid des Nationalrats an, einen Datenaustausch zuzulassen, der es ermöglicht, für sogenannte Phantom-Versicherte - sprich Personen, welche die Versicherer seit einiger Zeit nicht mehr kontaktieren können - die Versicherungspflicht zu sistieren.

Laut Kommissionssprecher Pirmin Bischof (Mitte/SO) geht es um rund 6000 Personen. Diese Personen sollen rückwirkend versichert werden können, sobald sie wieder auftauchen. Die kleine Kammer entschied jedoch, den Beschluss des Nationalrats zu präzisieren, indem die Sistierung der Versicherungspflicht für Phantom-Versicherte in einem neuen Absatz im KVG verankert wird.

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Streit um Statistiken

Der Nationalrat hatte weiter beschlossen, dass bei der Gewährung von Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung sowie bei Prämienverbilligungen zu statistischen Zwecken die Nationalität der Versicherten erhoben wird. Der Ständerat lehnte dies mit 20 zu 19 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab.

Aus Sicht der Befürworter einer solchen Bestimmung kann die Erhebung dieser Daten zu mehr Transparenz bei der Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen führen. Die Gegner sprechen dagegen von unnötiger Bürokratie.

Die Vorlage geht zur Bereinigung der Differenzen zurück an den Nationalrat.

(sda/gku)