Die 24 Unfallversicherer in der Schweiz verzeichneten im Jahr 2021 insgesamt 832'000 Unfälle und Berufskrankheiten von arbeitnehmenden und stellensuchenden Personen. Das sind 3,6 Prozent mehr als im Jahr 2020, jedoch 4,2 Prozent weniger als im Jahr 2019 vor der Corona-Pandemie.

Die Zahl der Berufsunfälle und Berufskrankheiten liegt 2021 mit rund 277'000 beinahe wieder auf dem Niveau von 2019 (-0,7 Prozent). Grund dafür ist, dass in den meisten Branchen die pandemiebedingten Einschränkungen bei der Arbeit weniger einschneidend waren. Die Zahl der Freizeitunfälle ist mit rund 536'000 hingegen immer noch deutlich tiefer als 2019 (-6,6 Prozent). Dies liegt daran, dass aufgrund von Covid-19 bestimmte Sportarten, wie z. B. Fussballspielen oder Ski- und Snowboardfahren, auch im Jahr 2021 vorübergehend nicht ausgeübt werden durften. Dadurch kam es zu deutlich weniger Sportunfällen. Bei den Stellensuchenden stiegen die Unfälle gegenüber dem Vorjahr um 13,1 Prozent, da die Zahl der als arbeitslos gemeldeten Personen während der Corona-Pandemie weiter zugenommen hat.

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Im Jahr 2020 bezahlten die Unfallversicherer nach UVG insgesamt rund 4,9 Milliarden Franken an Heilkosten, Taggeldern und Invalidenrenten. Hinzu kommt ein ausserordentlicher Aufwand von gut 3,5 Milliarden Franken für die Aufstockung der Deckungskapitale aller laufenden Renten. Diese Kapitalerhöhung wurde notwendig, weil der technische Zinssatz per 1. Januar 2020 gesenkt wurde. Die laufenden Kosten für das Jahr 2021 sind aktuell noch nicht verfügbar.

Corona als Berufskrankheit in Pflegeberufen

Die seit längerem andauernde Phase der sinkenden Fallzahlen bei den gemeldeten Berufskrankheiten ging mit Ausbruch der Corona-Pandemie abrupt zu Ende. Die Zahl der Anmeldungen erreichte im Jahr 2020 ein Allzeithoch. In der Gesundheitsbranche wurden vor Ausbruch der Corona-Pandemie jährlich rund 600 Berufskrankheiten gemeldet. Auf dem Höhepunkt einzelner Covid-19-Wellen schnellte diese Zahl auf mehrere Tausend pro Monat hoch. Im Jahr 2020 anerkannten die Unfallversicherer insgesamt 16 138 Berufskrankheiten, wovon knapp 13 000 corona-bedingt waren.


Infektionskrankheiten können als Berufskrankheiten anerkannt werden, wenn in der beruflichen Tätigkeit ein viel höheres Risiko besteht, daran zu erkranken als beim Rest der Bevölkerung. Ein massiv erhöhtes Risiko kann gegeben sein, wenn medizinisches Fachpersonal in Spitälern, Arztpraxen und Gesundheitseinrichtungen bei der Tätigkeit direkt mit infizierten Personen in Kontakt kommen. Ebenso können Mitarbeitende z.B. in Alters-, Behinderten- und Pflegeheimen im Rahmen der direkten Pflege von infizierten Bewohnern einem massiv erhöhten Risiko ausgesetzt sein. Bei Berufen hingegen, die nicht auf die Betreuung und Behandlung infizierter Personen ausgerichtet sind, wie beispielsweise bei Verkauf, Hotelreinigung etc. erfolgt keine Anerkennung als Berufskrankheit. 

Aussagen über Langzeitfolgen der Infektionen sind derzeit noch nicht möglich, da noch keine Daten zu Versicherungsleistungen über einen ausreichend langen Beobachtungszeitraum vorliegen.

Weitere Informationen unter www.unfallstatistik.ch. (suva/hzi/kbo)