National- und Ständerat haben die Reform der beruflichen Vorsorge gutgeheissen. Das ist gut so. Sie einigten sich damit nach intensiven Beratungen auf ein ausgewogenes Massnahmenpaket, das einen guten Kompromiss und einen wichtigen Beitrag zu einer Verminderung der unerwünschten Umverteilung von den Erwerbstätigen zu den Rentenbeziehenden und zu einer moderneren beruflichen Vorsorge darstellt. Kernelement ist die Senkung des BVG-Umwandlungssatzes von 6,8 Prozent auf 6,0 Prozent. Dieser bestimmt zusammen mit dem vorhandenen BVG-Altersguthaben die Höhe der BVG-Altersrente. Der BVG-Umwandlungssatz ist heute viel zu hoch, weil die Lebenserwartung in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich gestiegen ist. Weder steigende Zinsen noch die allgemeine konjunkturelle Entwicklung können diesen Umstand mildern.

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Leistungseinbussen gegenüber dem Status quo werden mit der beschlossenen Reform möglichst vermieden. Die Senkung des BVG-Umwandlungssatzes auf 6,0 Prozent wird deshalb kurz- und mittelfristig durch eine angemessene Massnahme für die Übergangsgeneration und langfristig durch eine Stärkung des Sparprozesses kompensiert. Letzteres geschieht durch die Reduktion des Koordinationsabzugs und die Anpassung der Altersgutschriften.

Überzeugend an der vom Parlament beschlossenen BVG-Reform ist, dass die Reduktion des Koordinationsabzugs und die Anpassung der Altersgutschriften so ausgestaltet sind, dass sie gleichzeitig einen Beitrag zur angestrebten Modernisierung der zweiten Säule leisten. Der Koordinationsabzug wird so reduziert, dass die Vorsorgesituation von Erwerbstätigen mit tieferen Löhnen – oft jüngere oder teilzeiterwerbstätige Frauen und Männer – verbessert wird. Die Altersgutschriften ihrerseits werden so angepasst, dass die Arbeitsmarktsituation älterer Arbeitnehmender eine Verbesserung erfährt.

Die tatsächlichen Reformziele gilt es im Auge zu behalten. Denn auch wenn der Ruf nach mehr Zuschüssen, mehr Kompensation und mehr Umverteilung zu erwarten ist: Es ging bei dieser wichtigen Reform nie darum, das Leistungsniveau zu erhöhen, sondern die notwendige Senkung des BVG-Umwandlungssatzes durch geeignete Massnahmen so zu kompensieren, dass das Leistungsniveau im Obligatorium bei Erreichen des Rentenalters möglichst erhalten bleibt.

Das nun verabschiedete Reformpaket ist ein ausgewogener und konstruktiver Kompromiss, der sich am finanziell Machbaren orientiert. Zuversicht ist angebracht, dass diese Einschätzung auch an der Urne bestätigt wird, sollte das Referendum zustande kommen.