Nach Angaben von Krankenkassenexperten fiel der Prämienschub in den vergangenen Jahren deshalb jeweils moderat aus. Die Solvenzquote der Krankenkassen sank in der Folge: Alle erfüllen aber weiterhin die Mindestanforderungen.
Insgesamt wiesen gemäss dem vom Krankenkversicherungsgesetz vorgeschriebenen Solvenztest im vergangenen Jahr 37 Krankenversicherer eine sinkende Solvenzquote aus, wie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) mitteilte. 2021 waren es erst 16 gewesen. Letztmals waren 2016 gleich viele Kassen wie aktuell mit einer gesunkenen Solvenzquote konfrontiert.
Stabil war die Quote 2022 bei zwei Versicherern nach acht im Vorjahr. Eine steigende Solvenzquote liess sich bei zwei Versicherern feststellen, im Vorjahr waren es noch 25 gewesen. Seit 2016 hatten noch nie so wenige Krankenkassen ihre Solvenz gesteigert.
Bei zehn Versicherern, auf die über ein Drittel des Versicherten entfallen, ist die Solvenzquote seit 2021 um 50 bis 75 Prozent gefallen. Zwölf Versicherer mit über einem Viertel der Versicherten hatten eine um 25 bis 50 Prozent gesunkene Quote. Der Solvenztest findet immer Anfangs Jahr statt.
Die höchste Solvenzquote - das Verhältnis der Reserven zur vorgeschriebenen Mindesthöhe - wies 2022 mit 413 Prozent die KSM Krankenkasse der schweizerischen Metallbaufirmen aus. Grössere Krankenkassen hatten 2022 folgende Quoten: Helsana (158 Prozent), CSS (212), Swica (135), Assura (130), Concordia (177), KPT (150) oder Visana (224).
Das Gesetz schreibt vor, dass die 57 Krankenversicherer der Schweiz am Ende des Jahres selbst dann noch ihre Verpflichtungen decken müssen, wenn das Jahr für sie ausserordentlich schlecht ausfiel.
Ein solches ausserordentliches Jahr ist definiert als ein Jahr, wie es ein Versicherer durchschnittlich alle hundert Jahre erleben sollte. Mit den geforderten Reserven sollte ein Versicherer ein derartiges Katastrophenjahr gerade noch verkraften können.
Allfällige Verluste in der Grundversicherung werden aus den Reserven finanziert, Gewinne fliessen in die Reserven. Der Solvenztest dient zur Festlegung der Mindesthöhe der Reserven. (sda/hzi/mig)