Das Bundesparlament will die Aufsicht über die AHV, die Ergänzungsleistungen (EL), die Erwerbsersatzordnung (EO) und die Familienzulagen in der Landwirtschaft modernisieren. Als Zweitrat hat der Nationalrat einer Reihe von Gesetzesänderungen mit diesem Ziel zugestimmt.

Die grosse Kammer fällte ihre Entscheidung am Donnerstag ohne Gegenstimme. Der Ständerat hatte sich bereits in der Sommersession 2021 für das Vorhaben ausgesprochen.

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Die Landesregierung verfolgt mit der Revision das Ziel, dass sich die Aufsicht stärker an den Risiken orientiert. Zudem sollen Grundsätze der guten Unternehmensführung festgelegt werden und die Informationssysteme in der 1. Säule zweckmässig gesteuert werden.

Der Handlungsbedarf war in Bezug auf AHV, EL und EO in der Debatte unbestritten. Es verbleiben allerdings Differenzen. Anders als die kleine Kammer ist der Nationalrat etwa dagegen, dass Entscheide in der Sozialversicherung künftig auf elektronischem Weg eröffnet werden können sollen.

Keine strengeren Regeln für Vermittler

Die Vorlage erhält auch Neuregelungen in der 2. Säule. Zu reden gab insbesondere die Frage, ob die Entschädigung von Pensionsksassen-Vermittlern im Gesetz reguliert werden solle.

Im Rat sprachen sich SP und Grüne dafür aus. Das heutige System sei intransparent, es flössen Gelder von Pensionskassen zu Vermittlern, die dann den Versicherten fehlten, kritisierte Manuela Weichelt (Grüne/ZG). Barbara Gysi (SP/SG) sprach von einem "Selbstbedienungsladen". Und sie kritisierte, dass Lobbying der Broker habe gewirkt.

Unterstützung erhielt die Ratslinke von Sozialminister Alain Berset. Es sei nicht befriedigend, dass heute in der Regel die Pensionskassen selbst für die Vermittlungsleistungen aufkämen. Die Gefahr von Interessenkonflikten sei offensichtlich, und es sei wichtig, dass der Bundesrat wie im Entwurf vorgesehen auf dem Verordnungsweg eingreifen könne.

Das heutige System funktioniere gut, und der Bundesrat habe die Bestimmung ohne Vernehmlassung in die Vorlage aufgenommen, wandte dagegen Marcel Dobler (SG) namens der FDP-Fraktion ein. Albert Rösti (SVP/BE) sagte, es würde die KMU belasten, wenn sie allenfalls künftig Beratungstätigkeiten allein finanzieren müssten. Wie der Ständerat sprach sich der Nationalrat dafür aus, die Regulierung von Vermittlungstätigkeiten zu streichen.

Rolle von Kantonsvertretern umstritten

Einen Kompromiss schlägt der Nationalrat in der Frage vor, wer in regionalen Aufsichtsbehörden über die berufliche Vorsorge Einsitz nehmen dürfen soll. Er will Personen aus kantonalen Departementen, die mit Fragen der 2. Säule betraut sind, von Aufsichtsgremien ausschliessen.

Der Bundesrat wollte Mitgliedern von Kantonsregierungen und Angestellten der öffentlichen Verwaltung die Ausübung derartiger Mandate generell verbieten. Er begründete dies damit, dass auf diese Weise die Unabhängigkeit der Aufsicht sichergestellt werde. Der Ständerat hatte die Bestimmung nach Kritik aus den Kantonen gestrichen.

Die bundesrätliche Haltung wurde auch im Rat von einer Minderheit unterstützt. Es gebe keinen guten Grund, wieso Exekutivmitglieder in Aufsichtsgremien Einsitz nehmen sollten, sagte Dobler. Ein entsprechender Antrag fand jedoch ebenso wenig eine Mehrheit wie die Forderung der Ratslinken, Branchenvertreter von den Aufsichtsgremien auszuschliessen. Das Geschäft geht zurück an den Ständerat. (sda/hzi/mig)