Bezahlt jemand die Krankenkassenprämien nicht, folgen Mahnungen, Betreibungen und allenfalls eine Lohnpfändung. Die Kantone Aargau, Luzern, Tessin, Thurgau und Zug führen zusätzlich eine schwarze Liste von säumigen Prämienzahlenden. Wer auf dieser Liste landet, erhält nur noch Notfallbehandlungen. Damit soll der Druck erhöht werden, die Prämien rechtzeitig zu bezahlen, so Caritas Schweiz in einer Mitteilung. Rund zehn Jahre nach der Einführung zeigt sich, dass die Idee der schwarzen Listen gescheitert ist. Studien und Erfahrungen zeigen, dass Kantone mit einer schwarzen Liste keine tieferen Prämienausstände haben als jene ohne. Dies hält auch der erläuternde Bericht der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) fest. Die Kantone Graubünden, Solothurn, St. Gallen und Schaffhausen haben dies erkannt und die Listen wieder abgeschafft, da sie nur Kosten, aber keinen Nutzen bringen. Fünf Kantone halten aber daran fest.

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Schwerwiegende gesundheitliche Folgen

Auf den schwarzen Listen befinden sich hauptsächlich Menschen mit tiefen Einkommen. Prämienausstände sind keine Folge von mangelnder Zahlungsmoral, sondern des sozialpolitischen Versäumnisses, die Prämienverbilligung auszubauen. Die schwarzen Listen sind Symbolpolitik, sie lenken vom wahren Problem der zu hohen Prämien ab. So begrüsst auch der Krankenkassenverband santésuisse ihre Abschaffung. Schwarze Listen verursachen viel Leid und stellen für Menschen mit tiefen Einkommen ein gesundheitliches Risiko dar. Die Auswirkungen sind gravierend, wenn nur noch Notfallbehandlungen durchgeführt werden.

Die Überarbeitung des Artikels 64a des Krankenversicherungsgesetzes wird am Montag im Ständerat debattiert. Die ständerätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit sah ursprünglich die Abschaffung der schwarzen Listen vor, strich diesen Punkt nach der Vernehmlassung aber wieder. Caritas Schweiz bedauert dies und fordert den Ständerat auf, die Abschaffung der schwarzen Liste wieder aufzunehmen. Der Zugang zu Gesundheitsleistungen muss in der Schweiz für alle, unabhängig ihrer finanziellen Situation und ihres Wohnkantons, gewährleistet sein. (ots/hzi/kbo)