Die Freisinnigen wollten Paaren, bei denen nur eine Person erwerbstätig ist, zusätzliche Einzahlungen und Steuerabzüge ermöglichen. Die grosse Kammer folgte mit 102 zu 81 Stimmen bei drei Enthaltungen der Empfehlung des Bundesrats, den Vorstoss abzulehnen. Die Motion ist damit vom Tisch.

Durch die Einzahlung in die Säule 3a könnten etwa Frauen, die nach der Geburt eines Kindes vorübergehend nicht arbeiteten, Beitragslücken kompensieren, argumentierte die FDP-Fraktion. Dies sei angesichts der Lage der Vorsorgewerke sinnvoll. In der Debatte argumentierte die Befürworterseite zudem, die vorgeschlagene Neuregelung erlaube es Selbstständigen, sich für das Alter besser abzusichern.

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Der Bundesrat stellte sich gegen den Vorschlag. Dieser führe dazu, dass Alleinstehende schlechter behandelt würden als Verheiratete und Menschen, die in eingetragener Partnerschaft lebten. Tatsächlich würde mit der Motion einfach der Steuerabzug für den erwerbstätigen Partner oder die erwerbstätige Partnerin verdoppelt. Sozialminister Alain Berset hob in der Nationalratsdebatte hervor, dass von der Neuregelung vor allem Gutverdienende profitieren würden. Schon heute fehlten vielen Menschen die Mittel dafür, den Maximalbeitrag in die Säule 3a einzuzahlen. (awp/hzi/kbo)

Im Bild: Christian Lüscher, Nationalrat FDP.