Der Nationalrat ist dem Ständerat und der Gesundheitskommission des Nationalrates gefolgt und hat eine Regelung für die Entschädigung von Versicherungsvermittler in der 2. Säule deutlich abgelehnt. Der entsprechende Artikel wurde mit 119 zu 68 Stimmen gegen den Willen von SP und Grünen aus der Vorlage (Modernisierung der Aufsicht) gestrichen. In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat die Vorlage einstimmig an.

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Wahl- und Vertragsfreiheit

Der Ständerat hatte sich bereits mit 28 zu 14 Stimmen gegen eine Regelung bei den Entschädigungen für die Vermittlung von Vorsorgegeschäften ausgesprochen. Der Nationalrat
folgte gestern dieser Argumentation und befürchtete durch eine solche Regulierung die Wahl- und Vertragsfreiheit der Unternehmen im Zusammenhang mit Dienstleistungen von
Versicherungsbrokern zu begrenzen, was schlussendlich zu einer Benachteiligung der KMU geführt hätte.

Broker ist dem Kunden zur Transparenz verpflichtet

In diversen Medien wurde wiederum der Versuch unternommen, das etablierte Courtagenmodell in Verruf zu bringen. Man kann es nicht oft genug wiederholen: Courtagen sind nicht
erfolgsabhängig, das heisst unabhängig von Neuabschluss oder Umplatzierung. Ausserdem ist in Art. 48k, Abs. 2 der BVV2 festgehalten, dass die Bezahlung und Entgegennahme von zusätzlichen volumen-, wachstums- oder schadenabhängigen Entschädigungen untersagt ist. Der Broker ist dem Kunden (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) zur Transparenz verpflichtet und muss beim ersten Kundenkontakt über Art und Herkunft der Entschädigung orientieren. Mit dem Entscheid des Nationalrates geht ein politischer und öffentlicher Kampf zu Ende, welcher die SIBA in den letzten Jahren besonders gefordert hat. Obwohl die unqualifizierten Angriffe von ASIP und PK-Netz mit dem heutigen Tag sicherlich nicht eingestellt werden, ist der Entscheid des Nationalrates ein starkes Bekenntnis für den Berufsstand des Versicherungsvermittlers, für Beratungen in der beruflichen Vorsorge und schliesslich für die Mündigkeit unserer KMU, selbst zu entscheiden mit wem sie zusammenarbeiten möchten.