Der schweizerische Versicherungs-Brokerverband (Siba) ist unzufrieden über die bisherige fehlende Solidarität und Kompromissbereitschaft der in der Schweiz akkreditierten Versicherungen. Nun ist – aufgrund einer Indiskretion – wegen eines noch nicht veröffentlichten Gutachtens, welches durch den Ombudsman der Privatversicherung und der Suva in Auftrag gegeben wurde, eine neue Faktenlage eingetreten. 

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Der renommierte Prof. Dr. Walter Fellmann wird im Kassensturz vom 5. Mai dazu folgendermassen zitiert: «Nach meiner Einschätzung liegt somit kein Ausschluss vor, der (….) Pandemien in bestimmter, unzweideutiger Fassung von der Versicherung ausschliessen würde. Nach Art. 33 VVG ist der Ausschluss daher nicht gültig.»

Die Versicherungsbroker fordern die Schweizer Versicherungsgesellschaften auf, für die betroffenen Unternehmen, insbesondere in der Gastronomie und der Hotellerie – von denen viele in ihrer Existenz bedroht sind –, Lösungsansätze zu präsentieren, die sich substanziell auswirken. Im Interesse der Glaubwürdigkeit der schweizerischen Versicherungswirtschaft gilt es nun, kulant und zeitnah an Hilfestellungen zu arbeiten und sich nicht hinter den allgemeinen Versicherungsbedingungen und WHO-Definitionen zu verschanzen, selbst wenn diese korrekt sein sollten.

Die Siba vermisst einen unkomplizierten, kulanten und schweizerischen Ansatz der Unterstützung aller bedrohten Wirtschaftsbranchen. Im deutschen Bundesland Bayern wurde viel früher eine Kompromisslösung gefunden, deren Ideen schon viel früher von unseren Schweizer Gesellschaften hätten übernommen werden können, weil einige der in Bayern im Kompromiss involvierten Versicherer auch in der Schweiz tätig sind und die Lösungen einer subsidiären Unterstützung bereits kennen. Es hätte durchaus eine subsidiäre Lösung zu Kurzarbeit, EO und weiteren Bundesentschädigungen erarbeitet werden können. Die Schweiz braucht nach zwei Monaten Lockdown nun Versicherer, die ein Leistungsversprechen einlösen, mehr denn je. Nach dem vorliegenden Gutachten – Veröffentlichung am 15. Mai geplant – scheint die Rechtslage nun klar zu sein, und die Versicherer sollten nun unverzüglich und unkompliziert die versprochenen Leistungen auszahlen. Einzelne Gesellschaften haben bereits damit begonnen, was die Siba sehr begrüsst.

Letztlich nützt es niemandem, wenn reihenweise Unternehmen in Konkurs geraten und die Glaubwürdigkeit der Versicherungsgesellschaften Schaden nimmt.

Für Rückfragen:

  • Markus Lehmann, SIBA Präsident,                    +41 79 415 33 66
  • Mike Kurt, SIBA Vorstandsmitglied,                   +41 79 244 47 43
  • Jean-Michel With, SIBA Vorstandsmitglied,       +41 79 334 31 94