Eine entsprechende ergänzende Formulierung verabschiedete das Bundeskabinett nach Informationen der Nachrichtenagentur Reuters heute Mittwoch. Bisher gilt, dass die Sozialbeiträge etwa für Renten, Arbeitslosenversicherung und Krankenkassen unter 40 Prozent bis Ende 2021 festgeschrieben sind. Nun wurden die Eckwerte des Haushalts 2022 durch die Formulierung ergänzt, dass das Finanzministerium in Absprache mit dem Gesundheitsministerium "eine entsprechende bedarfsgerechte Vorsorge treffen" werde. Mehrausgaben etwa bei der Krankenversicherung müssten dann aus dem Bundeshaushalt kommen.
Als Begründung wird genannt: "Um die wirtschaftliche Entwicklung aus der Pandemie zu stärken, strebt die Bundesregierung an, auch im kommenden Haushaltsjahr die Beitragssätze unter dieser Marke zu halten und damit für stabile Rahmenbedingungen für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die Unternehmen in Deutschland zu schaffen."
Allerdings wird die genaue Ausgestaltung des Haushalts 2022 nach der Bundestagswahl von der nächsten Regierung und dem nächsten Bundestag entschieden werden. Die Wirtschaft hatte stets auf eine Deckelung der Sozialbeiträge bei 40 Prozent gepocht, um die Lohnnebenkosten nicht ansteigen zu lassen. (reuters/hzi/kbo)