Die Sprecherin der vorberatenden Kommission für Wirtschaft und Abgaben sagte, es ermögliche insbesondere Schweizer Finanzdienstleistern den Zugang zu reichen Kunden in Grossbritannien und britischen Versicherungen den Zugang zur Schweiz, so Tiana Angelina Moser (GLP/ZH).

Abkommen mit «Pioniercharakter»

Bundesrätin Karin Keller-Sutter sagte, das Ergebnis des Abkommens sei «einzigartig» und habe Pioniercharakter. Bei der Unterzeichnung der Vereinbarung vor einem Jahr in Bern sagte Keller-Sutter, erstmals hätten zwei Länder auf staatsvertraglicher Basis die Gleichwertigkeit ihrer jeweiligen Rechts- und Aufsichtsrahmen in ausgewählten Gebieten im Finanzbereich aufgrund einer eingehenden Überprüfung gegenseitig anerkannt.

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Weitere Voten gab es im Ständerat nicht. Bevor das Abkommen in Kraft treten kann, müssen die Parlamente in beiden Ländern zustimmen. In der Schweiz geht das Abkommen noch in den Nationalrat.

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Anerkennung der Gleichwertigkeit

Es umfasst die Anerkennung der Gleichwertigkeit in den Bereichen Banken, Wertpapierdienstleistungen, Versicherungen, Vermögensverwaltung und Finanzmarktinfrastrukturen für professionelle Kunden, wie es vor einem Jahr hiess. Bei den Finanzdienstleistungen, insbesondere der Vermögensverwaltung, wird demnach die grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit für Schweizer Anbieter ermöglicht. So können auf Grundlage des Abkommens britische Privatkunden mit einem Vermögen über 2 Millionen britische Pfund künftig grenzüberschreitend direkt bedient werden. (awp/hzi/bdw)