Das Geschäft legte der Kanton Genf mittels einer Standesinitiative dem Parlament vor. 2014 hatte die Genfer Stimmbevölkerung an der Urne für eine Einheitskrankenkasse votiert.
Bereits viermal lehnte das Schweizer Stimmvolk in den vergangenen dreissig Jahren eine Vorlage für eine staatliche Einheitskasse deutlich ab. Zuletzt geschah dies 2014, mit 61,5 Prozent Nein-Stimmenanteilen.
Nein sagte damals mehrheitlich die deutschsprachige Schweiz, während die Westschweiz die Volksinitiative guthiess. In den Kantonen Genf, Neuenburg, Jura und Waadt wäre die Einheitskrankenkasse angenommen worden. Im März lehnte das Parlament bereits eine analoge Standesinitiative aus der Waadt deutlich ab.
Deutliche Ablehnung
Mit der Standesinitiative forderte der Grosse Rat des Kantons Genf das Parlament nun ebenfalls dazu auf, eine Rechtsgrundlage für kantonale Einheitskrankenkassen zu schaffen. Auch sollten Kantone auf dieser Basis alternative Modelle zur Steuerung der Gesundheitspolitik testen können.
Durch das aktuelle System mit einer Vielzahl privater Krankenkassen entstünden «zahlreiche Probleme», hiess es im Initiativtext. Die privaten Krankenkassen würden mit den Reserven der Versicherten spekulieren und in Werbung anstatt in Prävention und Gesundheitsförderung investieren. 2024 würden die Krankenkassenprämien in Genf um über 9 Prozent ansteigen.
Diese Argumente zogen im Rat aber nicht. Mit 26 zu 14 Stimmen votierte der Ständerat am Dienstag im Sinne der Mehrheit der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-S). Diese hatte beantragt, der Standesinitiative nicht Folge zu geben.
Sie bezweifelte, dass die Schaffung von kantonalen Einheitskassen zu substanziellen Einsparungen führen würde.
Administrative Herausforderung
Sollte die Genfer Standesinitiative umgesetzt werden, könnte dies laut der SGK-S zudem dazu führen, dass einige Kantone öffentliche Einheitskassen schaffen, während andere am bestehenden Wettbewerbssystem festhalten. Solche parallel bestehenden kantonalen Systeme brächten grosse administrative Schwierigkeiten und Koordinationsprobleme mit sich. Dies etwa, wenn eine versicherte Person von einem Kanton in einen anderen umzieht.
Auch erinnerte die SGK-S daran, dass sich Volk und Stände bereits in mehreren Volksabstimmungen gegen das Prinzip der Einheitskassen ausgesprochen haben und dass die Kantone schon jetzt die Möglichkeit haben, eine eigene Krankenversicherung zu gründen, die in Konkurrenz mit den bestehenden Krankenkassen stehen würde.
Als nächstes entscheidet der Nationalrat über die Standesinitiative. (awp/hzi/bdw)