Mit 9 zu 4 Stimmen beantragt die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S), auf die vom Bundesrat vorgeschlagene Regelung der Entschädigungen von Brokern zu verzichten, wie die Parlamentsdienste soeben mitteilten. Eine solche Regulierung würde die Wahlfreiheit der Unternehmen im Zusammenhang mit Dienstleistungen von Versicherungsbrokern begrenzen und zu einer Benachteiligung der KMU führen, argumentierte die Mehrheit.

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Weiter entschied die Kommission, dass der Einsitz von kantonalen Regierungsmitgliedern und Angestellten der öffentlichen Verwaltung in den Kontrollgremien der regionalen Aufsichtsbehörden nicht mehr möglich sein soll. Dieser Vorschlag des Bundesrats ist aber umstritten. Die Kommission folgte ihm nur mit Stichentscheid des Präsidenten Paul Rechsteiner (SP/SG). Ohne Gegenstimme entschied die SGK-S jedoch, dass die Kantone diese Anpassung innert fünf anstatt zwei Jahren vornehmen müssen.

Grundsätzlich unbestritten ist das Ziel, die Digitalisierung des Verfahrens im Sozialversicherungsrecht zu fördern. Mit 9 zu 4 Stimmen beantragt die Kommission zusätzlich, dass Entscheide auch elektronisch eröffnet werden können. Einstimmig war der Beschluss, der Zentralen Ausgleichsstelle die rechtliche Grundlage zu geben, um ein Informationssystem für den Datenaustausch zu entwickeln und zu betreiben

Das Geschäft kommt in der Sommersession in den Ständerat. Mit der Vorlage will der Bundesrat die seit über siebzig Jahren weitgehend unverändert gebliebene Sozialversicherungsaufsicht modernisieren. Die Anpassungen gehen teilweise auf Empfehlungen der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) zurück. (awp/hzi/kbo)