Firmengründer gelten als attraktive Zielgruppe. Sie sind gemäss einer Studie von VZ Vermögenszentrum durchschnittlich 45 Jahre jung und ihre bevorzugten Branchen sind Unternehmensberatung und IT-Dienstleistungen. 

Viele, aber nicht alle arbeiten Vollzeit. Teilweise sind die Gründerinnen und Gründer von Firmen noch bei einem weiteren Arbeitgeber in Teilzeit angestellt. Viele arbeiten alleine oder zu zweit – die Payroll durchschnittlicher Startups ist mit 1,7 Stellen somit übersichtlich. Als Rechtsform beliebt sind die GmbH oder die Aktiengesellschaft – lediglich 9 Prozent der Gründenden entscheidet sich für die Form als Einzelfirma. Nicht nur die Handhabung der Risiken einer Neugründung, auch ein späterer Wiederverkauf wie auch die Aufnahme weiterer Mittel hängt hiervon ab. 

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Vorsorge wird durch Rechtsform gesteuert

Mit durchschnittlich 45 Jahren sind die Gründerinnen und Gründer von Startups also noch 20 Jahre von ihrer Pensionierung entfernt.

Bei Einzelfirmen sind nur AHV/IV und EO obligatorisch.

Die Rechtsform der Jungfirma spurt oft dann auch die Entscheidung für die Vorsorge vor: Einzelfirmen haben weniger Vorschriften. Bei AG und GmbH hingegen sind die Inhaber Angestellte und sie unterstehen den BVG-Bestimmungen. Ab einer bestimmten Lohnsumme müssen die Mitarbeitenden in der Pensionskasse versichert werden. Gemäss der VZ-Auswertung liegt der versicherte Lohn bei knapp 80’000 Franken. Der ist laut VZ etwas tiefer als der durchschnittliche AHV-Jahreslohn, weil einige Neugründer den sogenannten Koordinationsabzug machen. Hierbei werden Lohnteile, die bereits durch die AHV/IV versichert sind, abgezogen. 

Und auch bei der Unfall- und Krankentaggeldversicherung spielt die Rechtsform der Firmengründer eine Rolle. Bei Einzelfirmen sind nur AHV/IV und EO obligatorisch. Wer dann keine zusätzliche Pensionskasse organisiert, schliesst auch keine Unfall- und Krankentaggeldversicherung ab. 

UVG-Zusatzversicherungen im Fall von Lücken

Bei einer Firmenrechtsform als AG oder GmbH sind viele weitere Versicherungen obligatorisch. Neben AHV/IV, EO und ALV ist das auch eine Unfallversicherung gemäss UVG und die Pensionskasse gemäss BVG-Obligatorium. 7 Prozent der Firmengründer gaben in der VZ-Studie an, dass sie einem erhöhten Unfallrisiko ausgesetzt sind; sie fallen deshalb in den Zuständigkeitsbereich der Suva, wo sie automatisch versichert sind. Der Rest der Gründerinnen und Gründer muss sich anderweitig umsehen – und macht das, indem sie einen privaten Unfallversicherer wählen. Weil es hier Lücken gibt, schliessen 78 Prozent eine UVG-Zusatzversicherung ab. Diese deckt private Heilungskosten, Differenzen, die infolge Leistungskürzungen der obligatorischen Unfallversicherung auftreten können, wenn Grobfahrlässigkeit im Spiel war, und sie sichert auch den Überschusslohn – die gesetzliche UVG-Deckung versichert die Lohnteile nur bis 148’200 Franken. Viele Startup-Gründer kümmern sich bereits gleich zu Beginn um diese Absicherung, obwohl der Lohn, den sie sich auszahlen, in der ersten Phase teilweise deutlich niedriger liegt. 

Frauen sorgen eher vor

Und auch bei der Krankentaggeldversicherung, für die es keine gesetzliche Pflicht gibt, entscheiden sich neun von zehn Startups für eine entsprechende Police. Praktisch immer wird dabei die Taggeldleistung bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit von 80 Prozent des AHV-pflichtigen Lohns gedeckt. 

Die VZ-Experten halten denn auch einige Empfehlungen bereit: So sollten Firmengründer eine Rechtsform wählen, bei der sie nicht mit ihrem Privatvermögen haften. Auch bei der Frage, wie das Verhältnis von Bargeld-Lohn und Dividendenbezug ausgestaltet werden soll, gibt es Optimierungs- und Beratungsbedarf. Beim Thema Pensionskassen zeigt sich, dass einige Startups zu viel Geld für Risikoleistungen und die Verwaltung ausgeben. Bei den Krankentaggeldern hinterfragen zu wenige Gründer die Leistungen, die tatsächlich gedeckt sind – und sie wundern sich dann, wenn ihre Firma im Schadenfall mehr als zuvor angenommen bezahlen muss. 

Der richtige Versicherungsschutz bei der Firmengründung ist nicht unbedingt auch der richtige Versicherungsschutz von morgen, wenn sich das Startup entwickelt.

Simon Tellenbach, Mitautor der Studie

Bedürfnisse nur unzureichend abgedeckt

Bezüglich der allgemeinen Versicherungsdeckungen raten die VZ-Experten zu einer detaillierten Risikoanalyse. Damit laufen Gründerinnen und Gründer von Startups weniger Gefahr, zu viel Geld für unnötige Deckungen auszugeben. Dennoch decken viele Versicherungen diese Bedürfnisse nur unzureichend ab.  «Häufig wachsen die Versicherungslösungen nicht mit der Entwicklung des Startups mit», stellt Simon Tellenbach, Geschäftsleiter Firmenkunden bei VZ und Mitautor der Studie, fest. In der Gründungsphase stehen oftmals die Kosten im Vordergrund. Hohe Ansparmöglichkeiten, steuerliche Optimierungen oder gewisse Zusatzdeckungen werden dann zugunsten von tieferen Kosten nicht umgesetzt. «Entwickelt sich die Firma, gibt es in der Regel finanziellen Spielraum, diese Möglichkeiten umzusetzen», so Tellenbach. «Wir sehen oft, dass dies nicht im Fokus steht und nicht oder zu spät gemacht wird. Das heisst, der richtige Versicherungsschutz bei der Firmengründung ist nicht unbedingt auch der richtige Versicherungsschutz von morgen, wenn sich das Startup entwickelt.» 

Synergiepotenzial bei Abrechnungen

Gründerinnen und Gründer suchen laut Tellenbach oftmals eine einfache Paketlösung, welche die wichtigen Versicherungslösungen kombiniert (Personenversicherungen, Pensionskasse, Sach- und Haftpflichtversicherungen, Cyberversicherung usw.). «Bei fast allen Versicherern werden diese Produkte aber noch getrennt angeboten», ergänzt Tellenbach. Hier gäbe es laut Tellenbach Synergiepotenzial bei den Abrechnungen oder Administration. Beispielsweise würde ein einheitlicher Deklarationsprozess für Personenversicherung, Pensionskasse und Haftpflichtversicherungen das administrative Leben der Firmengründer wesentlich erleichtern.

Diverse Bedürfnisse bei Versicherungsleistungen

Nicht zuletzt haben Gründerinnen etwas andere Ansprüche als Gründer. «Wir stellen fest, dass männliche Kunden ihren Bedarf bei Invaliden- und Todesfallleistungen in der Regel tiefer ansetzen als weibliche Kunden. Das bedeutet, dass sich weibliche Kunden in einigen Fällen für höhere Versicherungsleistungen wie Rente oder Kapitalleistungen entscheiden. Umgekehrt ist es so, dass männliche Kunden steuerliche Optimierungsmöglichkeiten häufig höher gewichten als Frauen.»