Kompetente Beratung durch Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler ist eine nützliche Dienstleistung, die von den Versicherten geschätzt wird. Die Branchenvereinbarung ermöglicht es, Vermittler, die gewissenhaft arbeiten, von solchen, die sich nicht an die Qualitätsstandards halten, abzugrenzen. Die Aufsichtskommission überwacht die Einhaltung der Regeln in den verschiedenen Bereichen der Branchenvereinbarung: Verbot der telefonischen Kaltakquise, Qualitätsstandards für Makler und Versicherer sowie Begrenzung der Provisionen. Bei einem konkreten Verdacht auf Verstoss gegen die Branchenvereinbarung kann eine Anzeige sowohl von Versicherten, Versicherern und Konsumentenorganisationen als auch von den Dachverbänden der Versicherer eingereicht werden.

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Aufsichtskommission kann Bussen aussprechen

Die Aufsichtskommission kann Bussen von bis zu 100'000 Franken in der Grundversicherung beziehungsweise bis zu 500'000 Franken in den Zusatzversicherungen aussprechen. Wird die Sanktion vom Versicherer angefochten, kann ein Schiedsgericht angerufen werden, das in zweiter Instanz entscheidet.

Die Aufsichtskommission setzt sich derzeit aus acht Mitgliedern zusammen, darunter eine Vertreterin und ein Vertreter der Konsumentenorganisationen. Die Zusammensetzung der Aufsichtskommission stellt eine gute gesamtschweizerische Repräsentativität sicher und bringt unterschiedliche Profile zusammen. Gleichzeitig verfügt die Kommission über die nötige Fachexpertise im Bereich der Krankenversicherung: Lucius Dürr, Präsident; Patrizia Pesenti, Vizepräsidentin; Christophe Barman, Vertreter Konsumentenorganisationen; Roland Chlapowski; Jérôme Cosandey; Ueli Kieser; Daniel Loup und Babette Sigg, Vertreterin Konsumentenorganisationen.

Die Branchenvereinbarung wurde von 48 Versicherern unterzeichnet, die über 90 Prozent der Versicherten repräsentieren. Die Vereinbarung trat per 1. Januar 2021 in Kraft. (santésuisse/hzi/jal)