Versicherungsmissbrauch schadet ehrlichen Betrieben und kostet den Werkplatz Schweiz jährlich Millionen von Franken. Die Suva bekämpft Versicherungsmissbrauch  konsequent und konnte so unberechtigte Forderungen in Höhe von über 32 Millionen Franken abwehren.

Nulltoleranz bei Missbrauch

«Mit unserer Missbrauchsbekämpfung schützen wir die ehrlichen Prämienzahlenden. Darum herrscht bei Versicherungsmissbrauch Nulltoleranz», sagt Roger Bolt, Leiter Bekämpfung Versicherungsmissbrauch (BVM). Im Jahr 2023 hat die Suva 2'969 Meldungen mit Verdacht auf Missbrauch unter die Lupe genommen. In 939 Fällen hat sich der Verdacht bestätigt. Somit wurden 2023 16 Prozent mehr Betrugsfälle registriert als im Jahr zuvor. Versicherungsmissbrauch liegt vor, wenn versicherte Betriebe, verunfallte Personen oder Leistungserbringende versicherte Prämien hinterziehen oder bewusst zu Unrecht Versicherungsgelder beziehen. Den Schaden in Millionenhöhe trägt nicht nur die grosse Mehrheit der ehrlichen Prämienzahlenden, sondern auch der Werkplatz und Gesundheitsmarkt Schweiz.

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Kein Kavaliersdelikt

«Versicherungsmissbrauch ist kein Kavaliersdelikt. Es schadet allen ehrlichen Betrieben und muss konsequent verfolgt werden», sagt Mario Freda, Zentralpräsident des Schweizerischen Maler- und Gipserverbands (SMGV). Betriebe, die Schwarzarbeit betreiben und damit keine Sozialabgaben und Steuern begleichen, offerieren Leistungen tiefer als andere Anbieter. Dies führt dazu, dass ehrliche Betriebe nicht nur Aufträge verlieren, sondern zusätzlich den entstandenen Schaden aufgrund von höheren Prämien begleichen müssen.

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Systematische Bekämpfung

Bei der Suva sind Spezialistinnen und Spezialisten für die Überprüfung der Verdachtsfälle zuständig und bekämpfen den Versicherungsmissbrauch konsequent. Seit Einführung der Missbrauchsbekämpfung im Jahr 2007 konnten nach Angaben der Suva so über 272 Millionen Franken eingespart werden. Die Suva führt regelmässig Betriebsrevisionen durch und schaut bei Auffälligkeiten genau hin. So kann sie Missbrauch frühzeitig aufdecken. Sie zahlt nur, wenn die Versicherungsdeckung stimmt und der Unfallhergang geklärt ist. Bei einem begründeten Verdacht kann die Suva als letztes Mittel auch Versicherungsdetektivinnen und Versicherungsdetektive einsetzen. (pd/hzi/dew)