Es ist zwar noch ein bisschen, als ob man in einer Kristallkugel lesen wollte, und es müssen noch ein paar Jahre vergehen, bis autonome Fahrzeuge ganz selbstverständlich auf unseren Strassen zirkulieren, aber eines ist sicher: Das Auto von morgen ist sauber, sicher und vernetzt. Es wird hochgradig automatisiert sein und permanent mit externen Infrastrukturen kommunizieren, etwa mit Wetterdiensten, Anbietern von digitalen Karten, mit der Verkehrspolizei oder sogar mit Diensten, die zum Beispiel GPS-Daten von verfügbaren Parkplätzen anbieten.

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In der Zukunft werden die Bordsysteme der Fahrzeuge in Echtzeit Daten mit anderen Fahrzeugen austauschen und so Kollisionen verhindern. Mit anderen Worten: Vom Standpunkt der Versicherungen aus gesehen müsste sich die wachsende Automatisierung der Fahrzeuge im Prinzip in einer beträchtlichen Reduktion der Anzahl Unfälle niederschlagen. Wird damit das Ende der traditionellen Autoversicherung eingeläutet?
 

Verschiebung des Risikos

Sicherlich nicht! Nur werden die Versicherungsgesellschaften ihre Risikobewertung modifizieren müssen. Heute geschehen rund 90% aller Verkehrsunfälle wegen menschlichem Versagen beim Lenken des Fahrzeuges, während nur 10% auf das Konto von technischen Störungen gehen. Wenn bis in zehn oder fünfzehn Jahren die Autos im Wesentlichen durch das automatisierte System gelenkt werden, reduziert dies unweigerlich die Bedeutung des Faktors Mensch in den Versicherungsmodellen. Das Risiko verschwindet damit aber nicht einfach, es verschiebt sich nur auf einen anderen Bereich: vom Menschen und seinen Fahrfehlern hin zu den Sicherheitssystemen des Fahrzeuges selber. Künftig werden die Versicherungen vor allem die Qualität der genutzten Sicherheitssysteme in Bezug auf die Interaktion zwischen aktiver und passiver Sicherheit analysieren müssen.

Weniger Unfälle = tiefere Prämien?

Eins ist sicher: Je mehr die künftigen Autos mit technischen Systemen ausgestattet sein werden (etwa mit autonom agierenden Notbremssystemen), desto weniger Unfälle werden sich ereignen. Sie werden jedoch nicht einfach vollständig verschwinden. Dafür müssten die Technologien an Bord in der Lage sein, alle nur irgendwie vorstellbaren Gefahren in einer unendlichen Anzahl von Situationen zu erkennen und abzuwehren. Von einem solchen Niveau an Zuverlässigkeit sind wir jedoch noch weit entfernt und werden es höchstwahrscheinlich auch nie erreichen.

Anders gesagt: Auch wenn die Unfallwahrscheinlichkeit im Zuge der immer perfekteren technologischen Systeme ganz klar sinken wird, bleibt der Versicherungsschutz doch unabdingbar. Aufgrund der eingebauten Sensoren und weiterer technischer Ausrüstungen der Fahrzeuge werden die Unfälle je länger je teurer. Ausserdem sind Unfälle bei Weitem nicht die einzige Gefahr für das Auto der Zukunft: Versicherungsexperten sehen bis 2030 eine signifikante Erhöhung der Schadenfälle durch Naturrisiken voraus. Sintflutartige Regenfälle, Sturmwinde, Hagel und andere klimatische Extremereignisse werden auf der ganzen Welt immer mehr Schäden verursachen, denen auch autonome Fahrzeuge nicht entgehen können.

Ebenso wenig sind sie gegen Diebstahl oder Vandalismus gefeit. Im Gegenteil: Ihre Konnektivität steigert die Gefahr für Hackerangriffe. Von nun an obliegt es den Versicherungen, diese Risiken zu reduzieren und zu beziffern und sie gleichzeitig beherrschbar zu machen.
 

Was ist mit der Haftung?

Und wer haftet nun im Fall, dass ein Roboterauto einen Fussgänger umfährt: der Fahrzeughalter oder der Automobilhersteller? Die Frage rund um die Haftung wird aktuell heftig diskutiert, dabei sind neue Regeln im Moment gar nicht nötig. Das heute gültige Modell, das auf der uneingeschränkten Haftung des Fahrzeughalters und der Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung basiert, schützt Verkehrsunfallopfer auch dann, wenn ein Unfall durch ein autonomes oder halbautonomes Fahrzeug verursacht worden ist.

Dieser Versicherungsschutz integriert nicht nur den Rekurs gegen den Hersteller, sondern greift auch im Fall von Unfällen durch Hackerangriffe auf das Fahrzeugsystem. Wesentlich ist, den Opferschutz auch dann zu gewähren, wenn die Verschuldenshaftung im Fall eines automatischen Lenkungssystems keine Anwendung mehr finden würde. In dieser Hinsicht bedarf die aktuell gültige Gesetzgebung nur geringfügiger Anpassungen.
Tatsächlich haftet der Fahrzeughalter immer im Sinne der Gefährdungshaftung, unabhängig davon, ob er eine unfallverursachende Fehlhandlung begangen hat oder ob der Unfall durch ein technisches Versagen des Fahrzeuges erfolgt ist. Die Frage eines allfälligen Rekursrechts der Versicherung gegen den Fahrzeughersteller im Falle von technischem Versagen ist dann wieder ein anderes Thema, das aber nur die Versicherungen betrifft und nicht die Geschädigten.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Autoversicherung auch im Zeitalter von voll- oder teilautonomen Fahrzeugen, neuen Trends in der Mobilität und rasanten Entwicklungen der Kundengewohnheiten noch lange nicht ausgedient hat. Aber nur jene Versicherungsgesellschaften werden das Jahr 2030 erleben, die Lösungen anzubieten vermögen, welche den Trends von morgen entsprechen und die Kunden in die Veränderungen einbeziehen.

Die Frage rund um die Haftung wird heftig diskutiert, dabei sind neue Regeln im Moment gar nicht nötig.

Fabrice Mouttet ist Generalagent der Allianz Schweiz.