An seiner gestrigen Sitzung hat der Bundesrat das zweite Kostendämpfungspaket zuhanden des Parlaments verabschiedet. Der Bundesrat will als eine Massnahme Netzwerke der koordinierten Versorgung unter ärztlicher Leitung als neue Leistungserbringer ins Krankenversicherungsgesetz aufnehmen. Die Netzwerke würden damit dem Vertragszwang unterstehen.

Swica begrüsst die Absicht des Bundesrats, die integrierte Versorgung zu fördern. Allerdings ist der Vorschlag des Bundesrats nicht zielführend. Im Gegenteil: Er bedeutet einen Rückschritt in der integrierten Versorgung. Zudem schweigt sich der Bundesrat darüber aus, welche Einsparungen bei den Gesundheitskosten konkret zu erwarten wären.

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Vorschlag ist veraltet

Swica, seit Jahren sehr aktiv in der integrierten Versorgung, hält den Vorschlag des Bundesrats zu den Netzwerken zwar für gut gemeint, aber veraltet. Reto Dahinden dazu: «Der Bundesrat will den Entwicklungsstand der 1990er-Jahre im Gesetz festschreiben und nimmt damit in Kauf, die Erfahrungen und Fortschritte der letzten 30 Jahre zunichtezumachen.» Die Kombination von zwingender ärztlicher Leitung, dem Vorhandensein eines kantonalen Leistungsauftrags sowie die geforderten Verträge über Zusatzkosten für besonders komplexe Fälle führen zu grossem administrativem Aufwand und machen die interprofessionelle Zusammenarbeit für Leistungserbringende kompliziert und unattraktiv. Damit gefährdet der Bundesrat Qualität und Innovation im Gesundheitswesen.

Vertrauliche Preismodelle werden kritisch beäugt

Statt die Organisation, Vergütung und die Abläufe der integrierten Versorgung im Gesetz festschreiben zu wollen, fordert Swica vom Bundesrat, die Rahmenbedingungen für die Tarifpartner so zu gestalten, dass es attraktiv ist, sich für die integrierte Versorgung zu engagieren – zugunsten der Versicherten. Denn, so Reto Dahinden: «Integrierte Versorgung stärkt die Gesundheitskompetenz der Versicherten, erhöht Qualität und Transparenz, verhindert Über-, Unter- und Fehlversorgung und fördert eine evidenzbasierte, koordinierte und angemessen abgegoltene Gesundheitsversorgung.»

Gegenüber der Massnahme der vertraulichen Preismodelle ist SWICA aus Gründen fehlender Transparenz kritisch eingestellt, wird die vorgeschlagene Ausgestaltung aber im Detail prüfen. Die elektronische Übermittlung der Rechnungen wird dagegen begrüsst.