Swiss Life senkt die Umwandlungssätze im überobligatorischen Teil des Altersguthaben bei Frauen von 5,00 auf 4,76 bzw. 4,54 Prozent. Bei Männern sinken die Zinssätze von 4,95 Prozent auf 4,71 bzw. 4,49 Prozent. Damit will der Lebensversicherer "die systemfremde Umverteilung von aktiven Versicherten zu Rentenbezügern schrittweise reduzieren."
Eine nachhaltige Stabilisierung der beruflichen Vorsorge stehe seit Längerem auf der politischen Agenda. Eine Anpassung der Umwandlungssätze auf 6 Prozent, wie dies in der aktuellen bundesrätlichen Botschaft zur BVG-Reform vorgesehen sei, sei aufgrund der demografischen Entwicklung und des Tiefzinsumfelds dringend. So soll per 01.01.2022 der Umwandlungssatz für den obligatorischen Teil des Altersguthabens für Frauen (Alter 64) und für Männer (Alter 65) auf 6,50 Prozent von derzeit 6,80 Prozent sinken und ab 2023 noch 6,20 Prozent betragen. (hzi/wil)