Die Kündigung einer Underwriterin durch Swiss Re war ein Akt direkter sexueller Diskriminierung, die offizielle Begründung war nur vorgeschoben. Zu diesem Schluss kommt ein Gericht in London nach der Auswertung von Berichten über diskriminierende Äusserungen sowie interner E-Mails. Der Frau war nach ihrer Rückkehr aus dem Mutterschaftsurlaub gekündigt worden. Swiss Re will die Entscheidung sorgfältig prüfen und betont, dass man keinerlei Diskriminierung duldet. (versicherungsmonitor/hzi/sec)

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