Die Hinterlassenen- und Invalidenrenten aus der obligatorischen zweiten Säule werden per Anfang 2025 an die Teuerung angepasst. Um wie viel, hängt davon ab, wie lange die Rente bereits bezogen worden ist.

Seit 2021 laufende obligatorische Renten werden zum ersten Mal angepasst und dabei um 5,8 Prozent erhöht, wie das Bundesamt für Sozialversicherungen am Donnerstag mitteilte. Die Erhöhung basiert auf der Teuerung zwischen September 2021 und September 2024, gemäss Index der Konsumentenpreise.

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Pflicht zur Anpassung: Teuerungsausgleich im BVG-Obligatorium

Länger laufende BVG-Renten müssen erhöht werden, wenn die AHV-Renten erhöht werden - diese steigen nächstes Jahr um 2,9 Prozent. BVG-Renten, die 2024 erstmals angepasst wurden, werden um 0,8 Prozent erhöht. Renten der obligatorischen zweiten Säule, die Anfang 2023 zum letzten Mal angepasst worden sind, steigen um 2,5 Prozent.

Die Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen zweiten Säule (BVG) müssen bis zum Erreichen des ordentlichen Rentenalters regelmässig an den Teuerungsindex angepasst werden.

Für Renten, die über dem BVG-Minimum liegen, ist der Teuerungsausgleich nicht Pflicht, wie das BSV schreibt. Ebenso wie bei Renten, für die das Gesetz keine Teuerungsanpassung vorschreibt, entscheiden hier die Vorsorgeeinrichtungen, ob und wie stark sie angepasst werden. (awp/hzi/kbo)

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