Der Verband Zürcher Krankenhäuser (VZK) und die Einkaufsgemeinschaft HSK AG, welche die drei Versicherer Helsana, Sanitas und KPT vertritt, einigen sich im ambulanten Bereich auf eine rückwirkende Erhöhung des Taxpunktwerts auf 93 Rappen ab dem Jahr 2023 und beenden damit ein jahrelanges Rechtsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht.

Überdies handelten die Tarifpartner einen zweijährigen SwissDRG-Anschlussvertrag bis 2026 aus. Mit der erzielten Lösung in gleich zwei Tarifbereichen unterstreichen beide Akteure ihre Verantwortung gemäss dem gesetzlich verankerten Verhandlungsprimat und setzen ein positives Signal für eine nachhaltige Tarifpartnerschaft. Beide Seiten zeigen mit der Kompromisslösung gegenseitiges Verständnis für die jeweilige Situation: einerseits die schwierige wirtschaftliche Situation der Spitäler, andererseits der Bedarf an einem bezahlbaren Gesundheitswesen.

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Intensive Verhandlungen 

Die Einigung zwischen beiden Parteien wurde nach über einem Jahr intensiver Verhandlungen gefunden. Im spitalambulanten Bereich, für die Tarifjahre 2018 bis 2022, einigten sich die Tarifpartner rückwirkend auf einen, gegenüber dem Vorjahr 2017 gleichbleibenden Taxpunktwert von 89 Rappen. Ab 2023 wurde rückwirkend ein Taxpunktwert von 93 Rappen, und damit eine Erhöhung von 4 Rappen, vereinbart. Der Kompromiss im Bereich Tarmed setzt einen Schlussstrich unter die Vergangenheit, bietet allen Seiten Rechtssicherheit und eröffnet eine neue, zukunftsorientierte Perspektive, heisst es in einer Mitteilung.

Auch ist die tarifpartnerschaftliche Einigung ein erster Schritt zur Förderung der zunehmenden Ambulantisierung von medizinischen Leistungen im Schweizer Gesundheitswesen. Im Tarifbereich SwissDRG konnten die Tarifpartner mit einem bis 2026 gültigen Anschlussvertrag eine neue Lösung finden. Somit beträgt die Fallpauschale 10'100 Franken für das Jahr 2025 und 10'250 Franken für das Jahr 2026. 

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Seit 2018 vertragsloser Zustand

Seit 2018 befanden sich HSK und VZK beim Taxpunktwert in einem vertragslosen Zustand. Für das Jahr 2017 hatte der Kanton Zürich zunächst den bis Ende 2016 gültigen, ordentlichen Tarif von 89 Rappen, mangels fehlender Einigung über eine Anschlusslösung der Parteien, hoheitlich um 1 Jahr verlängert. Nachdem per Januar 2018 keine Lösung in Sicht war, beantragten die Parteien eine Festsetzung beim Kanton. Dieser entschied 2022 und legte den Taxpunktwert rückwirkend per 1. Januar 2018 auf 91 Rappen fest.

Gegen den festgesetzten Taxpunktwert reichte die Einkaufsgemeinschaft HSK AG Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVGer) ein. Zur jetzt erzielten Einigung gehört auch ein offizieller Rückzug der noch hängigen Beschwerde der HSK vor dem Bundesverwaltungsgericht. Die neuen Verträge, sowohl im Bereich TARMED wie auch SwissDRG, bedürfen für ihr Inkrafttreten noch der formellen Genehmigung des Kantons Zürich. (pd/hzi/bdw)