Der erste Vertrag dieser Art sei laut gemeinsamer Mitteilung ein wichtiger Schritt für die Qualitätsentwicklung und Patientensicherheit in Spitälern und Kliniken sowie ein Beleg für die gute Zusammenarbeit mit den Krankenversicherern. Bereits im Mai 2022 haben H+, santésuisse und curafutura einen Qualitätsvertrag beim Bundesrat eingereicht, der in Partnerschaft mit der Medizinaltarif-Kommission UVG (MTK) ausgearbeitet wurde. Der Vertrag wurde in den vergangenen Monaten gemäss den Rückmeldungen des Bundesamts für Gesundheit (BAG) überarbeitet, so dass einer Genehmigung durch den Bundesrat nach eigenen Aussagen nichts mehr im Weg stehen sollte. Zeitgleich mit der Genehmigung des Qualitätsvertrags mit den Krankenversicherern wird der identische Qualitätsvertrag zwischen H+ und der MTK in Kraft treten. Auf der Grundlage dieser Qualitätsverträge kann eine verbindliche, national einheitliche und transparente Qualitätsentwicklung vorangetrieben werden.
Vier strategische Handlungsfelder
Die Vertragspartner haben den Qualitätsvertrag nach Art. 58a des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) entlang der Handlungsfelder der Vierjahresziele des Bundesrats zur Qualitätsentwicklung strukturiert: Qualitätskultur, Patientensicherheit, evidenzbasierte Entscheidungsfindung sowie Patientenzentriertheit. In diesen Handlungsfeldern müssen alle Spitäler und Kliniken anerkannte Qualitätsverbesserungsmassnahmen einführen und umsetzen. Ein zentrales Element ist die kontinuierliche Verbesserung und Überprüfung dieser Prozesse. Spitäler und Kliniken können bereits umgesetzte Qualitätsmassnahmen anerkennen lassen, so dass auf bewährten Aktivitäten aufgebaut werden kann.
Gesetzliche Vorgaben erfüllt
Mit dem Qualitätsvertrag erfüllen Spitäler und Kliniken die gesetzlichen Vorgaben. Gleichzeitig wird mit diesem Schritt auch eine Kultur der Qualitätsentwicklung in der Spitalbranche geschaffen, um die Behandlungsqualität und die Patientensicherheit zu verbessern. Auch die Transparenz nimmt dabei eine wichtige Rolle ein: Die Selbstdeklaration zu den gewählten Qualitätsverbesserungsmassnahmen sowie der Stand der Einführung dieser Massnahmen sollen transparent publiziert werden. (pd/hzi/bdw)
1 Kommentar
Vollmundig posaunen H+, santésuisse und curafutura das Zustandekommen des ersten Qualitätsvertrags zuhanden des Publikums urbi et orbi heraus. Es sei dies «ein Beleg für die gute Zusammenarbeit von Spitälern und Kliniken mit den Krankenversicherern».
In Tat und Wahrheit ist diese Medienmitteilung ein Beleg für schlechten Stil und Unredlichkeit. Es stimmt traurig, dass verschwiegen wird, dass eine gesetzliche Pflicht zum Abschluss derartiger Regelungen seit 1996 besteht (KVV Art. 77 in der am 1.1.1996 in Kraft getretenen Fassung), sei es in den Tarifverträgen oder besonderen Qualitätssicherungsverträgen.
Nicht minder bedenklich ist es, dass die Kantonsregierungen, denen seit eh und je die Genehmigung dieser Tarifverträge obliegt (KVG Art. 46 Absatz 4 in der am 1.1.1996 in Kraft getretenen Fassung), nicht auf einer angemessenen Qualitätssicherung bestanden haben: «Die Genehmi-gungsbehörde prüft, ob der Tarifvertrag mit dem Gesetz und dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und Billigkeit in Einklang steht.»
Liebe Verbandsoberen: Im 28. Jahr ununterbrochener Gesetzesverletzung wäre De- und nicht Hochmut angezeigt.
Liebe Politikerinnen und Politiker von Bund und Kantonen: Wie wäre es, wenn anstelle immer neuer Regelungen einfach mal die geltenden befolgt und umgesetzt würden?
Liebe BAG-Oberen: Ihnen obliegt die Aufsicht über die Krankenversicherer. Offensichtlich haben sie diesbezüglich nicht auf der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen bestanden.
Heinz Locher