Am Sonntag, 18. Juni 2023 stimmt das Stimmvolk unter anderem über die Einführung der OECD-Mindeststeuer ab. Dabei geht es im Wesentlichen darum, dass internationale Konzerne – also auch Versicherer – mit einem Jahresumsatz ab 750 Millionen Euro künftig in jedem Land eine Gewinnsteuer von mindestens 15 Prozent zahlen müssen. Das haben rund 140 Staaten unter der Ägide des Ländervereins OECD und der Gruppe der 20 grössten Volkswirtschaften vereinbart. 

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Eine spezielle Ergänzungssteuer

In der Schweiz liegt derzeit die Gewinnsteuerbelastung in der Mehrheit der Kantone unter 15 Prozent. Bundesrat und Parlament wollen deshalb für die betroffenen Firmen eine spezielle Ergänzungssteuer einführen, welche die Gesamtbelastung auf 15 Prozent bringt. Dies deshalb, um einen Steuergeldabfluss ins Ausland zu verhindern.

Geld bleibt hier

Der Schweizerische Versicherungsverband (SVV) unterstützt diese Verfassungsänderung, die eine rechtzeitige Umsetzung der Mindestbesteuerung für die betroffenen Versicherungsunternehmen sicherstellt. Die schweizerische Umsetzung der OECD-Mindeststeuer sei entscheidend, damit Unternehmen ihre Steuern weiter vollumfänglich in der Schweiz – statt im Ausland – bezahlen. «Das Geld bleibt somit hier», heisst es auf der Website des SVV.

Attraktive Rahmenbedingungen sicherstellen

Tatsächlich setzt der Beschluss der OECD die Schweiz unter Druck, da der Standortwettbewerb zunimmt. Aber: «Die Schweiz kann mit dieser Vorlage eine effiziente nationale Umsetzung erreichen und so weiterhin attraktive Rahmenbedingungen sicherstellen.» In anderen Worten: Die Vorlage sichert hohe Steuererträge der Unternehmen ab und stabilisiert damit die Finanzierung öffentlicher Leistungen. Das komme allen zugute, so der SVV weiter.

Wie sich internationale Versicherer positionieren

«HZ Insurance» wollte von den hiesigen internationalen Versicherern wissen, wie sie sich gegenüber dieser wichtigen Vorlage positionieren. 

Generali-Sprecher Ueli Kneubühler sagt gegenüber «HZ Insurance»: «Die Schweiz muss sicherstellen, dass keine Rechtsunsicherheit entsteht. Deshalb sind wir an einer raschen Umsetzung der Vorlage interessiert.» Dass die Aufteilung der Erträge laut Beschluss des Parlaments zu 75 Prozent an die Kantone und zu 25 Prozent an den Bund geht, erachte die Generali derweil als guten Kompromiss.

Rechtsunsicherheit und administrativer Aufwand

Sollte der Souverän der Vorlage an der Urne eine Absage erteilen, stellt sich unter anderem die Frage nach möglichen Einbussen. Wie sehr diese Generali im Einzelnen betreffen würden, sei schwierig zu sagen, so Sprecher Kneubühler. Nur so viel: «Aus unserer Sicht hätten Unternehmen bei einer Ablehnung insofern Einbussen zu befürchten, als dass Rechtsunsicherheit und einen höheren administrativen Aufwand die Folge wären.»

Zusätzliche Compliance-Anforderungen

Die Swiss Re geht davon aus, dass die Einführung der OECD-Mindeststeuer keinen signifikanten finanziellen Mehraufwand bedeutet, da der Rückversicherer vor allem an Standorten mit mindestens 15 Prozent Steuerraten operieren. Aber: «Einen signifikanten Mehraufwand wird es für die Unternehmung in Bezug auf die zusätzlichen Compliance-Anforderungen geben», sagt Swiss-Re-Sprecher Chris Onuoha gegenüber «HZ Insurance». 

Dem neuen Regime unterworfen

Auf die Frage nach der Aufteilung der Erträge zwischen Bund und Kantonen teilt die Swiss Re Folgendes mit: «Die Hauptwirkung der neuen Mindestbesteuerung fällt ja in den Kantonen an. Denn dort sind die internationalen Unternehmen ansässig, die dem neuen Regime unterworfen sind. Entsprechend folgerichtig ist es, dass der grössere Teil der Steuereinnahmen an die Kantone fliesst.» Die OECD-Mindeststeuer baue darauf auf, dass alle Staaten das entsprechende Regelwerk einführen. Eine Absage an der Urne hätte vor allem zur Folge, dass allfälliges zusätzliches Steuersubstrat aus der OECD-Mindeststeuer von der Schweiz ins Ausland gehen würde, so der Rückversicherer weiter. «Für die Swiss Re ändert dies aber hinsichtlich der absoluten Steuerbelastung nichts.»

Wettbewerbsfähigkeit wahren

Die Swiss Life findet durchs Band lobende Worte für die Vorlage: «Die Swiss Life unterstützt die Bestrebungen des Bundesrats, die Wettbewerbsfähigkeit des Steuerstandorts Schweiz mit geeigneten Reformmassnahmen zu wahren. Entsprechend unterstützt die Swiss Life auch die vorliegende Vorlage», sagt Swiss-Life-Sprecherin Fabienne Schneider.

Keine Äusserung zu politischen Themen

Die Axa Schweiz geht davon aus, dass die Mindestbesteuerung kurzfristig keine direkten Folgen haben dürfte.

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Karin Bosshard, Chefredaktorin von HZ Insurance, und ihr Versicherungsexpertenteam liefern Ihnen die Hintergründe zu Themen, welche die nationale und internationale Versicherungswelt bewegen. Jeden Tag (werktäglich) in Ihrem E-Mail-Postfach. Jetzt kostenlos zum Newsupdate für Insurance-Professionals anmelden.
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Darüber hinaus äussert sich der Versicherer nicht zu politischen Themen, die sein Kerngeschäft nicht betreffen.