22 Versicherer und Versicherungsvermittler sind mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen die neuen Wartefristen beim Abschluss von Restschuldversicherungen abgeblitzt. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nahm die Beschwerde nicht zur Entscheidung an und verwies die Versicherer auf den Instanzenweg. Es sei ihnen zuzumuten, erst eine Auskunft bei der Finanzaufsicht Bafin einzuholen, inwieweit sie sich an die Frist halten müssten, und dann gegebenenfalls die Gerichte anzurufen, entschied die 3. Kammer des Ersten Senats, wie das BVerfG in Karlsruhe mitteilte.
Nicht mehr «an der Ladentheke»
Eine Restschuldversicherung springt in die Bresche, wenn der Kunde einen Kredit etwa wegen Krankheit oder Arbeitslosigkeit nicht mehr zurückzahlen kann. Bei Ratenkrediten knüpfen Banken den Abschluss des Vertrages oft an eine solche Police. Seit dem 1. Januar dürfen Restschuldversicherungen aber nicht mehr an der Ladentheke gemeinsam mit dem Kaufvertrag abgeschlossen werden, sondern frühestens eine Woche später nach einer «Abkühlungsphase». Der Bund reagierte damit auf die Kritik von Verbraucherschützern, die die Restschuld-Policen vielfach für unnötig halten und die hohen Provisionen für den Kreditgeber kritisierten.
Milliardengeschäft in Gefahr?
Die Versicherer bangen wegen der Wartefrist um ein Milliardengeschäft. In Grossbritannien war der Markt nach einer vergleichbaren Regelung praktisch zusammengebrochen. Sie hatten vorgebracht, dass das deutsche Gesetz der EU-Verbraucherkredit-Richtlinie widerspreche. Diese erlaube ausdrücklich eine Bündelung von Ratenkredit und Versicherung und erlaubt den Verzicht auf die Einhaltung einer europarechtlich vorgesehenen Wartefrist von drei Tagen. Die EU-Richtlinie ist ab November 2026 anwendbar. Es sei noch unklar, ob das deutsche Gesetz mit der EU-Richtlinie vereinbar sei, erklärte das Verfassungsgericht. Das müsse erst von den Fachgerichten geklärt werden. (Reuters/hzi/bdw)