- Arbeitnehmende in der Schweiz beginnen früh mit Beiträgen zur beruflichen Vorsorge, oft ohne das Altersguthaben aktiv zu verfolgen.
- Der Pensionskassenausweis gibt jährlich einen Überblick über das angesparte Vermögen und zukünftige Beiträge, und die aktive Beteiligung an Pensionskassenwahlen und Informationsveranstaltungen kann die finanzielle Planung verbessern.
- Freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse und 1e-Vorsorgelösungen bieten zusätzliche Möglichkeiten zur Erhöhung der Rentenleistungen und Steuervorteile, bergen aber auch Risiken.
Schon in jungen Jahren beginnen Arbeitnehmende in der Schweiz, Beiträge an ihre berufliche Vorsorge zu leisten. Das Pensionsalter scheint dann noch in weiter Ferne, und andere finanzielle Prioritäten stehen im Vordergrund. Über die Jahre hinweg werden die angesparten Guthaben oft unbeachtet im Hintergrund von einer Pensionskasse zur nächsten übertragen, üblicherweise bei einem Stellenwechsel.
Einmal im Jahr erhalten Versicherte einen Pensionskassenausweis, auch Vorsorgeausweis genannt, der wesentliche Informationen beinhaltet: Details zum versicherten Einkommen, den aktuellen Stand des Altersguthabens, die Höhe regelmässiger Beiträge und Optionen für zukünftige Einzahlungen. Es ist nicht einfach, die komplexen Details der Übersicht zu durchdringen, doch ist der Pensionskassenausweis ein zentrales Dokument, um einen Überblick über die finanzielle Sicherheit im Alter zu behalten und fundierte Entscheidungen über die zukünftige Altersvorsorge zu treffen.
Wege zur aktiven Beteiligung
Die berufliche Vorsorge sollte keine Blackbox sein. Die frühzeitige Beschäftigung mit den Möglichkeiten der Mitgestaltung und Verwaltung des eigenen Vorsorgevermögens ermöglicht es den Versicherten, ihre finanzielle Zukunft nach ihren eigenen Vorstellungen zu gestalten. Denn die Guthaben der zweiten Säule kennen neben dem Arbeitgeber und den Beiträgen der Arbeitnehmenden noch einen dritten Beitragszahler: den Kapitalmarkt. Da es sich in der Regel um grosse Beträge handelt, die über mehrere Jahrzehnte investiert bleiben, spielen die Anlagestrategie der Pensionskasse und die Art, wie sie mit dem Geld der Versicherten umgeht, eine entscheidende Rolle.
Eine effektive Möglichkeit der Beteiligung ist die Teilnahme an Pensionskassenwahlen. In jedem Stiftungsrat einer Pensionskasse sitzen Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitnehmenden. Diese sind dafür da, Anliegen und Fragen der Versicherten in den Stiftungsrat zu tragen. Gleichzeitig dienen sie als wichtige Schnittstelle für eine aktive Kommunikation der Pensionskasse mit den Versicherten.
Die Versicherten können ausserdem an Informationsveranstaltungen wie Schulungen oder Beratungsterminen von Pensionskassen teilnehmen. So können sie aus erster Hand erfahren, wie ihr Sparkapital investiert wird, welche Risiken bestehen und wie sie ihre Erträge optimieren können. Dies ist eine ausgezeichnete Gelegenheit, direkt mit Experten und Expertinnen unklare Aspekte der beruflichen Vorsorge zu klären, die persönliche finanzielle Situation zu besprechen und individuelle Vorsorgepläne zu entwickeln.
Eine weitere direkte Möglichkeit zur Einflussnahme besteht darin, freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse zu leisten. Ähnlich wie die Beiträge an die dritte Säule können sie die zukünftigen Rentenleistungen erheblich steigern und bieten steuerliche Vorteile.
Selbst Geld anlegen – Ideallösung oder Risiko?
Neben der aktiven Beteiligung in der beruflichen Vorsorge gibt es auch die Möglichkeit, selbst Geld anzulegen. Dies erfordert jedoch Know-how, das nicht alle haben oder aufbauen wollen, und die Bereitschaft, ein höheres Risiko einzugehen. Dies gilt auch für die 1e-Vorsorgelösung, die ebenfalls zu den Gestaltungsmöglichkeiten innerhalb der beruflichen Vorsorge gehört.
Verschiedene Vorsorgeeinrichtungen, Lebensversicherer oder Banken bieten 1e-Vorsorgepläne an. Hat ein Unternehmen einen solchen Plan abgeschlossen, steht dieser den Mitarbeitenden ab einem Jahreslohn von 132’300 Franken als zusätzliche Sparmöglichkeit zur Verfügung. Die Kadermitarbeitenden können die Höhe der Beiträge, die wie bei der Pensionskasse direkt vom Lohn abgezogen werden, selbst wählen. Zudem stehen ihnen je nach persönlichem Risiko- und Anlagehorizont verschiedene Anlagestrategien offen, wobei der Anlageerfolg minus die Vermögensverwaltungskosten gutgeschrieben wird.
Die Versicherten profitieren bei dieser Lösung von Steuervorteilen und von den Nettogewinnen auf ihrem Sparkapital. Im Gegenzug verzichten sie auf eine Zinsgarantie und tragen das gesamte Verlustrisiko selbst. Denn das Freizügigkeitsgesetz schreibt vor, dass bei einem Austritt aus dem Unternehmen nur der effektive Wert des Vorsorgeguthabens mitgegeben werden muss – selbst wenn zu diesem Zeitpunkt ein Anlageverlust resultiert. Die Gründe für einen Austritt aus einem Unternehmen können jedoch vielfältig sein, und der Zeitpunkt lässt sich selten an der Situation der Finanzmärkte festmachen. Somit bietet diese Mitgestaltungsmöglichkeit innerhalb der zweiten Säule zwar attraktive Vorteile, birgt aber auch ein erhebliches Risiko.
Insgesamt ist das proaktive Engagement in der beruflichen Vorsorge dennoch ein entscheidender Schritt, um die finanziellen Aussichten für den Ruhestand zu verbessern und ein besseres Verständnis für die finanzielle Planung zu entwickeln.
Dieser Beitrag erschien erstmals am 27. Juni 2024 im HZ Insurance Print Special Pensionskasse.