Die Konferenz der Ostschweizer Ärztegesellschaften (K-OCH) und die Einkaufsgemeinschaft HSK AG, mandatiert von Helsana, Sanitas und KPT, einigen sich auf dem Verhandlungsweg auf einen um 3 Rappen erhöhten Taxpunktwert ab 1. Juli 2024 für die freipraktizierenden Ärztinnen und Ärzte in den sieben Kantonen Appenzell Inner- und Ausserrhoden, Glarus, Graubünden, St. Gallen, Schaffhausen und Thurgau. Das teilte die HSK mit. Mit der tarifpartnerschaftlichen Lösung treten die Tarifpartner laut Mitteilung aus einem jahrelangen, vertragslosen Zustand aus und eröffnen sich eine gemeinsame Perspektive für Lösungen im Sinne der Tarifautonomie.
Höhere Taxpunktwerte
Die HSK und die Konferenz der Ostschweizer Ärztegesellschaften suchten – unabhängig von anderen Versicherern – nach einer aussergerichtlichen und partnerschaftlichen Lösung, die zeitnah, einfach und unbürokratisch zu einer vertraglichen Einigung im Rahmen von Tarmed führen könnte. Im Mai 2024 erzielten die Tarifpartner einen Durchbruch und einigten sich auf eine Anhebung der kantonalen Taxpunktwerte für freipraktizierende Ärztinnen und Ärzte von bisher 83 auf neu 86 Rappen per 1. Juli 2024 sowie auf einen Verzicht der Rückzahlungen für die Jahre 2021 bis heute. Zu dieser Einigung gehört auch ein Rückzug der Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht. Die neuen, gleichlautenden Verträge sind von den jeweiligen Vorständen der Ärztegesellschaften der Kantone bereits genehmigt, bedürfen für ihr Inkrafttreten noch der formellen Zustimmung aller sieben Kantonsregierungen.
Lange vertragsloser Zustand
Der tarifpartnerschaftlichen Lösung ist ein jahrelanger, vertragsloser Zustand vorausgegangen. Die Ärztegesellschaften der Kantone Glarus, Graubünden, St. Gallen, Schaffhausen, Thurgau und des Appenzellerlands hatten 2018 ihre Verträge mit den Versicherern zum Ärztetarif Tarmed gekündigt. Da zwischen den Versicherern und den Ärztegesellschaften in den anschliessenden Tarifverhandlungen keine Einigung erzielt werden konnte, legten die Regierungen der sieben Ostschweizer Kantone, wie vom Gesetz vorgesehen, einen Arbeitstarif zur vorläufigen Abrechnung fest. Sie führten zudem ein aufwendiges und mehrjähriges Festsetzungsverfahren für einen neuen Taxpunktwert durch. Im vergangenen Herbst setzten die Kantonsregierungen diesen für die frei praktizierenden Ärzte, rückwirkend auf den 1. Januar 2021, auf 86 Rappen fest, und damit um 3 Rappen höher. Gegen den festgesetzten Taxpunktwert reichte die Einkaufsgemeinschaft HSK AG Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVGer) ein. (pd/hzi/bdw)