Der jährlich verschickte Vorsorgeausweis der Pensionskasse wird heute meist nicht mehr unbeachtet zur Seite gelegt. Zu weit ist das Thema Alterssparen im Sorgenbarometer nach oben gerückt. Und nicht umsonst repräsentiert das angesparte Kapital in der Vorsorgeeinrichtung für viele Versicherte den grössten Vermögenswert. Gemäss der jüngsten Befragungsstudie des Forschungsinstituts Sotomo, im Auftrag der Zürich-Versicherung, überprüfen mehr als zwei Drittel der Befragten den Ausweis der eigenen Pensionskasse.

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Umso wichtiger ist es, zu wissen, dass sich die Höhe des angesparten Geldes gezielt steuern lässt. Ein zusätzlicher Einkauf in die Vorsorgeeinrichtung erhöht das Altersguthaben. Möglich ist auch ein Griff in die Pensionskasse, um damit selbst genutztes Wohneigentum zu erwerben. Vor dem Berufsausstieg ist schliesslich die Entscheidung zu treffen, ob das Guthaben als Rente oder Kapital bezogen wird.

Zunächst aber gibt es individuellen Abklärungsbedarf. Eine aktiv gestaltete Einkaufs- und Bezugsstrategie in der beruflichen Vorsorge sollte sich immer an den eigenen Bedürfnissen und Wünschen ausrichten. Wichtig sind individuell abgestimmte Lösungen.

Einkauf bringt Steuerersparnis

Die Höhe eines allfälligen Pensionskasseneinkaufs hat sich an der persönlichen Einkommens- und Vermögenssituation zu orientieren. Klar ist: Die finanzielle Aufstockung in der Vorsorgeeinrichtung verbessert die Leistungen im Alter. Die Möglichkeit für einen Einkauf in die Pensionskasse besteht, wenn eine Lücke vorhanden ist. Diese kann als Folge von Lohnerhöhungen, fehlenden Beitragsjahren wegen eines späteren Eintritts ins Berufsleben oder auch eines Arbeitsunterbruchs entstehen.

Bei zusätzlichen Einkäufen in die Vorsorgeeinrichtung ist vor allem die Steuerersparnis attraktiv. Der einbezahlte Betrag lässt sich vollumfänglich bei der Einkommenssteuer abziehen. In der Sotomo-Studie erwähnen mehr als drei Viertel der Befragten den Steuervorteil als wichtigsten Beweggrund – die Hälfte der Umfrageteilnehmer verweist aber ebenso auf die Kompensation von bestehenden Vorsorgelücken.

Die höchste Rendite erzielt man mit einem Einkauf in den Jahren kurz vor der Pensionierung. Das steuerbare Einkommen und damit auch die Steuerprogression sind in dieser Lebensphase meistens am höchsten. Auch der Gesundheitszustand einer Pensionskasse ist zu prüfen. Wenn sich eine Vorsorgeeinrichtung in Unterdeckung befindet, sollte man genauer hinschauen.

Bezug für Wohneigentum

Anstatt Geld einzuzahlen, lässt sich der Pensionskasse auch Kapital entnehmen, speziell zur Finanzierung von Wohneigentum. Bis diese Vorbezüge zurückbezahlt sind, lassen sich aber keine steuerlich begünstigten Einkäufe tätigen. Beim Bezug von Geld aus der Pensionskasse sind strikte Vorgaben zu beachten. Wer unter fünfzig Jahre alt ist, kann das gesamte Alterskapital zum Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses nutzen. Danach gibt es Einschränkungen, und drei Jahre vor der Pensionierung lässt sich aus dieser Quelle kein Geld mehr abzweigen.

Wird das Guthaben in der zweiten Säule vermindert, fällt auch die Altersrente tiefer aus. Es gilt demnach bereits vorher zu prüfen, ob eine Reduktion der Rente finanziell tragbar ist. Abhängig ist das vom übrigen Vermögen und den anvisierten Ausgaben im Alter. Der Verwendungszweck ist beim vorzeitigen Bezug von Altersguthaben klar abgegrenzt. Die Altersgelder lassen sich für den Erwerb, die Erstellung, die Renovierung oder Vergrösserung von Wohneigentum einsetzen. Die Finanzierung eines Zweitwohnsitzes ist ausgeschlossen.

Rente oder Kapital

Vor der Pensionierung ist der Entscheid zwischen Rente, Kapitalbezug oder einer Mischform zu fällen. Anhand der jüngsten Neurentenstatistik lässt sich ablesen, dass 44 Prozent die Rente, 37 Prozent den Kapitalbezug und 19 Prozent eine Kombination von Rente und Kapital wählen. Wichtig ist es, die Vor- und Nachteile der Auszahlungsmodelle gegeneinander abzuwägen. Der Kapitalbezug bringt langfristig fiskalische Vorteile gegenüber der Rente, die jeweils voll zu versteuern ist, weil nach der Barauszahlung nur noch geringe steuerbare Erträge anfallen. Dafür garantiert die Rente ein regelmässiges Einkommen bis zum Lebensende.

Je höher das angesparte Altersguthaben ist, umso eher drängt sich die Aufteilung in einen Rententeil für die Abdeckung der laufenden Ausgaben und ein Kapitalbezug für die übrigen Bedürfnisse auf. Die Barauszahlung wird getrennt vom übrigen Einkommen zu einem verminderten Satz besteuert. Allerdings möchte der Bundesrat im Rahmen des finanziellen Entlastungspakets die Besteuerung von Kapitalauszahlungen erhöhen.

Ein neuer progressiver Steuertarif könnte frühestens ab 2027 in Kraft treten. Damit würde die steuerliche Begünstigung von Kapitalbezügen im Vergleich zur Rente reduziert. Ohnehin gilt: Wer Vorsorgegelder bar bezieht, sollte über ein ausreichendes Finanzwissen verfügen oder das verfügbare Kapital durch eine professionelle Vermögensverwaltung bewirtschaften lassen.

Dieser Beitrag ist Teil des am 20. März 2025 erschienenen HZ-Insurance-Print-Specials «Vorsorge».

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