Für die Privatversicherer stösst der Entscheid auf Unverständnis, wie Thomas Helbling, Direktor des Schweizerischen Versicherungsverbandes SVV darlegt.

HZ Insurance: Der Bundesrat hat entschieden, das Konzept einer Pandemieversicherung nicht fortzuführen. Ein nachvollziehbarer Entscheid?
Thomas Helbling: Nein, im Gegenteil. Das Konzept der Pandemieversicherung mag zwar noch nicht ausgegoren sein, aber dass der Bundesrat jetzt gleich den Übungsabbruch verkündet, ist nicht verständlich.

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Aus welchem Grund?
Eine vorausschauende Vorsorgeplanung sieht anders aus: Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS hat vor wenigen Monaten die Pandemie als grösstes Risiko für unsere Gesellschaft identifiziert. Wir teilen diese Risikoanalyse von Bundesseite ohne Wenn und Aber. Umso weniger verstehen wir, weshalb die Landesregierung jetzt auf die Fortführung der Konzeptarbeiten verzichtet. Mit diesem Entscheid wird dem vom Bund propagierten Modell des integralen Risikomanagements keine Rechnung getragen, sieht dieses doch vor, die erkannten Risiken mit geeigneten Massnahmen – und dazu gehört auch die Vorsorgeplanung beziehungsweise die Prävention – auf ein vertretbares Mass zu reduzieren.

Wie reagiert die Politik auf diesen Übungsabbruch?
Das müssen jene Parlamentarierinnen und Parlamentarier beurteilen, die zur Pandemievorsorgeplanung politische Vorstösse eingereicht haben. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Entscheid des Bundesrates dort gut aufgenommen wird. Gerade im Lichte der keinesfalls einfachen Bewältigung der aktuellen Krise sind die Erwartungen der Politik an die Vorsorgeplanung künftiger Pandemien besonders gross.

«Besonders ein Obligatorium der Versicherungslösung stösst auf Ablehnung. Damit war aber zu rechnen.»

Neben der nationalen Risikoanalyse gehört die Pandemie auch in den Risikoanalysen der Versicherer seit längerem zu den Toprisiken. Weshalb gibt es bisher dennoch keine Absicherung für gefährdete Betriebe?
Zum einen war es in der Vergangenheit schwierig, die Auswirkungen einer Pandemie richtig abzuschätzen, weil die Datenlage fehlte. Zum anderen verletzen Risiken wie eine Pandemie zentrale Prinzipien der Versicherbarkeit: Schäden treten gleichzeitig und bei fast allen ein und verunmöglichen dadurch die Risikostreuung. Aus diesem Grund sind Pandemien rein privatwirtschaftlich grundsätzlich nicht versicherbar. Auch deshalb waren wir Privatversicherer bestrebt, im Teamwork mit dem Bund eine Versicherungslösung zu finden.

Welche Lösungsvorschläge standen dabei im Raum? 
Es wurden zwei Lösungsansätze für eine Risikopartnerschaft entwickelt, die beide im Schlussbericht an den Bundesrat vorgestellt werden: ein Kapitalpool und ein Schadenpool. In beiden Lösungen erfolgt eine angemessene Vorfinanzierung der Schadenzahlungen. Die Versicherungswirtschaft steuert dabei ihre Infrastruktur und Expertise zur Gewährleistung einer raschen Schadenerledigung bei.
Laut der Medienmitteilung des Bundes kam das Konzept bei der Wirtschaft nicht gut an. Besonders ein Obligatorium der Versicherungslösung stösst auf Ablehnung. Damit war aber zu rechnen.

Für das Gewerbe bedeuten die Prämien für eine Pandemieversicherung zuerst mal zusätzliche Kosten. Daher ist diese Gegenwehr auf den ersten Blick nachvollziehbar. Auch die Wirtschaft würde allerdings von einer Pandemieversicherung profitieren, weil damit viel klarer ist, mit welchen Leistungen sie im Schadenfall rechnen können, und die Gelder viel schneller und zielgerichteter ausbezahlt werden können.

«Die aktuelle Ad-hoc-Lösung birgt aber auch gesellschaftspolitischen Zunder.»

Ist auch eine Versicherungslösung ohne Obligatorium denkbar?
Jetzt ist in erster Linie Kreativität gefragt. Wir arbeiten deshalb bereits an alternativen Lösungen. Zum Beispiel mit dem Ansatz, dass der Bund als Eventualkreditgeber auftritt. Eine andere Möglichkeit ist der Aufbau einer individuellen Vorsorge mit Unterstützung des Bundes. Das Ziel ist dabei immer dasselbe: eine Lösung, die die wirtschaftlichen Folgen einer künftigen Pandemie beziehungsweise eines staatlich verordneten Lockdowns besser auffangen kann.

Mit Härtefallregelungen und Kurzarbeitsentschädigungen hat der Bund zwei Instrumente zur Hand, um betroffene Betriebe zu entschädigen. Warum reicht diese Lösung nicht aus?
Mit diesen zwei Instrumenten übernimmt der Bund heute de facto die Rolle eines Versicherers: Er prüft, bei wem ein Schaden entstanden ist und zahlt diesen Betrieben entsprechend Leistungen aus. Nur hat der Bund weder risikogerechte Prämien eingenommen, noch verfügt er über Methoden, um die Schäden effizient abzuwickeln. Hier könnten die Privatversicherer mit ihrer Expertise und ihrer Infrastruktur einen entscheidenden Mehrwert leisten. Die aktuelle Ad-hoc-Lösung birgt aber auch gesellschaftspolitischen Zunder.

«Am wenigsten brauchen wir jetzt eine Denkpause.»

Sie sprechen von der zunehmenden Verschuldung des Staates?
Genau. Wir dürfen nicht ausser Acht lassen, dass die Kosten für die getroffenen Massnahmen heute der Steuerzahler mitträgt. Zudem wird die Tilgung dieser Schulden in die nächste Generation verlagert, die ohnehin schon mit anderen Herausforderungen wie der ungesicherten Altersvorsorge zu kämpfen haben wird. Es darf nicht sein, dass auch bei einer nächsten Pandemie die nachfolgenden Generationen die finanzielle Last tragen, die sich aus den anwachsenden Staatsschulden ergibt. 

Wie geht es nun weiter?
Am wenigsten brauchen wir jetzt eine Denkpause. Aus unserer Sicht sind wir alle – auch der Bundesrat – weiter in der Pflicht, eine für alle tragbare Lösung für Pandemierisiken zu finden. Zudem ist es jetzt an der Zeit, auch andere Risiken unter die Lupe zu nehmen: Was passiert bei einem grossflächigen Stromausfall oder einer globalen Cyberattacke? Auch für diese Risiken gibt es keine vollumfänglichen privaten Versicherungslösungen. Umso wichtiger ist es, dass für derartige Toprisiken frühzeitig gemeinsame Lösungsansätze zwischen Wirtschaft und Politik gefunden werden. Die Schadensprävention gehört zur DNA von uns Privatversicherern. Deshalb leisten wir auch hier unseren Beitrag.