Beim Kauf eines neuen Autos werden Modelle gegeneinander abgewogen, Preise verglichen und wird um Rabatte gefeilscht. So viel Aufmerksamkeit kommt dem jährlich verschickten Vorsorgeausweis der Pensionskasse längst nicht zu. Gemäss einer Studie der Bank Raiffeisen will sich fast die Hälfte der Befragten gar nicht gross mit diesem Altersguthaben beschäftigen: 44 Prozent schauen den persönlichen Vorsorgeausweis nur flüchtig an, 4 Prozent gar nicht. Dabei repräsentiert die Pensionskasse für die meisten Versicherten den grössten Vermögenswert.

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Die Höhe des angesparten Geldes lässt sich gezielt steuern. Ein zusätzlicher Einkauf in die Vorsorgeeinrichtung vermehrt das Kapital. Möglich ist auch ein Bezug, um damit selbst genutztes Wohneigentum zu erwerben. Vor der Pensionierung ist schliesslich die Entscheidung zu treffen, ob das Guthaben als Rente oder Bargeld bezogen wird.

Attraktiver Einkauf in die Pensionskasse

Die aktiv gestaltete Einkaufs- und Bezugsstrategie in der beruflichen Vorsorge sollte sich unbedingt an den eigenen Bedürfnissen und Wünschen ausrichten. Wichtig sind deshalb individuell abgestimmte Lösungen. Dabei gibt es zunächst einmal Abklärungsbedarf. Etwa bei einem zusätzlichen Einkauf in die Pensionskasse: Der Betrag ist von der Einkommens- und Vermögenssituation abhängig. Die finanzielle Aufstockung in der Vorsorgeeinrichtung verbessert die Leistungen im Alter. Ausgewiesen wird der persönliche maximale Einkaufsbetrag in der Regel auf dem Vorsorgeausweis.

Die Möglichkeit für einen Einkauf in die Pensionskasse besteht, wenn eine Lücke vorhanden ist. Diese kann als Folge von Lohnerhöhungen, von fehlenden Beitragsjahren wegen eines späteren Eintritts ins Berufsleben oder auch wegen eines Arbeitsunterbruchs entstehen. Wie bei jeder anderen Investition ist bei einem Einkauf in die Pensionskasse die erzielbare Rendite mit den eingegangenen Risiken zu vergleichen. Gleichzeitig stellt sich die Frage, ob man nicht eine bessere Rendite erwirtschaftet, wenn das Geld anders angelegt wird.

Vorteile bei den Steuern

Bei zusätzlichen Einkäufen in die Vorsorgeeinrichtung fällt vor allem der steuerliche Vorteil ins Gewicht. Der einbezahlte Betrag lässt sich vollumfänglich bei der Einkommenssteuer abziehen. Die höchste Rendite erzielt man mit einem Einkauf in den Jahren kurz vor der Pensionierung. Das steuerbare Einkommen und damit auch die Steuerprogression sind in dieser Lebensphase meistens am höchsten. Klar ist aber: Das einbezahlte Geld bleibt, wie auch das übrige Altersguthaben, bis zur Pensionierung gebunden. Früher darauf zugreifen lässt sich in Ausnahmefällen, etwa beim Kauf von Wohneigentum, wenn man sich selbstständig macht oder auswandert.

Zu klären ist auch, was mit dem eingekauften Kapital bei einem Risikofall wie Tod oder Invalidität vor der Pensionierung geschieht. Das Reglement der Kasse gibt Aufschluss darüber, ob das zusätzlich einbezahlte Geld bei einem Tod der versicherten Person dem Ehe- oder Lebenspartner gehört. Auch der Gesundheitszustand einer Pensionskasse ist zu prüfen. Wenn sich eine Vorsorgeeinrichtung in Unterdeckung befindet oder der Deckungsgrad nur knapp über 100 Prozent liegt, ist genauer hinzuschauen.

Man kann der Pensionskasse auch Geld entnehmen anstatt einzuzahlen. Am häufigsten geschieht dies beim Erwerb von Wohneigentum. Allerdings: Bis diese Vorbezüge zurückbezahlt sind, lassen sich keine steuerlich begünstigten Einkäufe tätigen. Beim Bezug von Geld aus der Pensionskasse sind strikte Vorgaben zu beachten. Bis zum Alter von fünfzig darf das gesamte Alterskapital zum Kauf von Wohneigentum verwendet werden. Danach gibt es Einschränkungen, und drei Jahre vor der Pensionierung ist der Griff in die Vorsorgeeinrichtung nicht mehr möglich.

Strenge Vorgaben der Banken bei der Hypothekenvergabe haben den Kreis der berechtigten Bezügerinnen und Bezüger ohnehin eingeschränkt. Vom heute erforderlichen Eigenkapital von 20 Prozent muss mindestens die Hälfte privates Geld sein, das nicht aus der zweiten Säule stammt. Die weiteren finanziellen Mittel dürfen jedoch von der beruflichen Vorsorge kommen. Auch die Rückzahlungsmodalitäten sind restriktiv: Innert 15 Jahren ist die Hypothekarschuld auf zwei Drittel des Wertes der Immobilie zu amortisieren.

Eingeschränkter Verwendungszweck

Wer das Guthaben in der zweiten Säule vermindert, muss jedoch mit einer tieferen Altersrente kalkulieren. Es gilt demnach, bereits vorher zu prüfen, ob eine Reduktion der Rente finanziell tragbar ist. Abhängig ist das vom übrigen Vermögen und den anvisierten Ausgaben im Alter. Der Verwendungszweck ist beim vorzeitigen Bezug von Altersguthaben klar abgegrenzt. Die Altersgelder lassen sich für den Erwerb, die Erstellung, die Renovierung oder Vergrösserung von Wohneigentum einsetzen. Die Finanzierung einer Zweitwohnung ist ausgeschlossen.

Zu den wichtigsten Entscheidungen vor der Pensionierung gehört die Auszahlung der Vorsorgegelder. Die Frage «Rente oder Kapital?» drängt sich in den Vordergrund. Patentrezepte gibt es bei der Wahl zwischen Rente oder Kapital nicht. Dabei ist es wenig sinnvoll, sich von den momentanen Gefühlen oder gar der aktuellen Börsenlage leiten zu lassen. Ausschlaggebend sollten beim Bezug der Altersgelder einzig die individuellen Bedürfnisse sein.

Wichtig ist, die Vor- und Nachteile von Rentenbezug oder Kapitalbezug gegeneinander abzuwägen. Der Kapitalbezug bringt langfristig fiskalische Vorteile gegenüber der Rente, die jeweils voll zu versteuern ist, weil nach der Barauszahlung nur noch geringe steuerbare Erträge anfallen. Demgegenüber garantiert die Rente ein regelmässiges Einkommen bis zum Lebensende.

Mischung sinnvoll

In laufend mehr Fällen wird heute eine Kombination von Rente und Kapital gewählt. Je höher das angesparte Guthaben ist, umso eher drängt sich die Aufteilung in einen Rententeil für die Abdeckung der laufenden Ausgaben sowie in eine Barauszahlung für die übrigen Bedürfnisse auf. Kapitalbezüge werden getrennt vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Steuersatz besteuert. Weil die Steuersätze bei zunehmender Kapitalleistung steigen, ist ein gestaffelter Bezug der Gelder vorteilhaft.

Wer Vorsorgegelder bar bezieht, sollte über ein ausreichendes Finanzwissen verfügen oder das Kapital durch eine Vermögensverwaltung bewirtschaften lassen. Der Versicherte hat sich um ein sprunghaft gestiegenes Vermögen zu kümmern. Vor allem aber gehen sämtliche Risiken auf ihn über. An vorderster Stelle stehen dabei die ständig steigende Lebenserwartung und die Unsicherheit über den zukünftigen Ertrag. Anderseits verschafft der Kapitalbezug einen grösseren finanziellen Spielraum. So kann man sich etwa in den ersten Jahren nach der Pensionierung ein höheres Einkommen auszahlen. Auch lassen sich grössere Beträge abzweigen, um eine Hypothek zu senken oder einen Erbvorbezug zu überweisen. Generell ist die kurzfristig benötigte Liquidität zur Deckung der laufenden Ausgaben zu beachten. Das langfristig nicht benötigte Vermögen hingegen kann mit einem langen Anlagehorizont und damit renditeträchtig investiert werden.