Bei seinen Beratungen am Mittwoch brach der Nationalrat das Kernstück des Sozialpartner-Kompromisses aus der Vorlage heraus. In der Gesamtabstimmung hiess der Nationalrat als Erstrat die BVG-Reform mit 126 zu 66 Stimmen bei einer Enthaltung gut. Dagegen stimmten die Fraktionen der Grünen und der SP, die sich ohne Erfolg für den Kompromiss der Sozialpartner von 2019 stark machten. Auch der Bundesrat trat für diese Lösung ein. Die Vorlage geht nun in den Ständerat.
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Nachfolgend die wichtigsten Beschlüsse zur BVG-Revision:
- Umwandlungssatz: Dieser soll von 6,8 auf sechs Prozent sinken. Pro 100'000 Franken angespartem Alterskapital gäbe es also noch 6000 Franken Rente pro Jahr.
- Kompensation: 15 Jahrgänge sollen nach Einführung der Revision für ihre Verluste durch die Kürzung des Umwandlungssatzes entschädigt werden. Sie sollen jeweils auf fünf Jahre abgestuft 2400, 1800 respektive 1200 Franken pro Jahr erhalten. Der Sozialpartner-Kompromiss will einen Rentenzuschlag für alle.
- Eintrittsschwelle: Bereits ab einem Jahreslohn von 12'548 Franken pro Arbeitgeber sind Arbeitnehmende soll man neu obligatorisch versichert sein. Im Moment liegt diese Schwelle bei 21'510 Franken.
- Koordinationsabzug: Der Nationalrat hat ihn halbiert, von 25'095 auf 12'443 Franken. Neu soll die Versicherungsspanne zwischen 12'443 und 85'320 Franken Jahreseinkommen liegen, statt zwischen 25'095 und 86'040 Franken.
- Sparalter: Das Eintrittsalter in die zweite Säule soll von 25 auf zwanzig Jahre sinken. Das Ansparen in die Pensionskasse soll also fünf Jahre früher als bisher beginnen.
- Lohnabzüge: Neu soll es nur noch zwei statt wie bisher vier Kategorien geben. Zwanzig- bis 44-jährigen Arbeitnehmenden sollen Sparbeiträge von insgesamt neun Prozent vom Gehalt abgezogen werden. Vom 45. Altersjahr bis zur Pensionierung sollen es neu 14 Prozent sein.
- Finanzierung: Pensionskassen sollen aus ihren Rückstellungen mitzahlen müssen. Dazu käme ein Abzug von 0,15 Prozent auf dem versicherten Lohn.
- Erwerbsunterbruch: Bei Erwerbsunterbruch sollen sich neu auch unter 58-jährige Arbeitnehmende ohne Unterbruch zu hundert Prozent weiterversichern können. Die Altersgrenze soll aufgehoben werden. (sda/hzi/mig)