Wie der Bundesrat ist auch die vorberatende Kommission des Ständerats zum Schluss gekommen, dass Leibrenten und ähnliche Vorsorgeformen der Säule 3b bei der aktuellen Zinslage zu hoch besteuert werden. Die Vorlage hat zum Ziel, den steuerbaren Anteil von Leibrenten flexibel an das Zinsniveau zu binden. Bisher wurden 40 Prozent als pauschaler Ertragsanteil besteuert.

Der Ständerat  folgte am Mittwoch seiner einstimmigen Kommission in der Gesamtabstimmung mit 40 zu 0 Stimmen. Das Geschäft geht jetzt an den Nationalrat.

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Die Flexibilisierung erfolgt aufgrund einer im Jahr 2012 eingereichten FDP-Motion, wie Finanzminister Ueli Maurer erklärte. Die geltende Berechnungsmethode stimme schon länger nicht mehr, weil die Zinsen tief sind. Bund und Kantone hätten dadurch zu viel Geld eingenommen. Die neue Lösung orientiere sich am Kapitalmarkt, was der Realität näher komme.

Mit der Vorlage setzt der Bundesrat die abgeänderte FDP-Motion «Stopp der Steuerstrafe in der Säule 3b» um. Diese verlangte die Abschaffung der 40-Prozent-Regel. In der Vernehmlassung anerkannten die Teilnehmenden den Handlungsbedarf, und die Vorlage stiess grundsätzlich auf Zustimmung.

Der Bundesrat rechnet durch den Systemwechsel zunächst mit weniger Geld in der Kasse. Die Höhe der Ausfälle kann nur geschätzt werden, weil das heutige Steueraufkommen aus Leibrentenversicherungen sowie Leibrenten- und Verpfründungsverträgen nicht bekannt ist.

Im Jahr 2019 hätten sich laut neusten Schätzungen des Bundes Mindereinnahmen von 45 Millionen Franken ergeben; 35 Millionen bei Kantonen und Gemeinden sowie rund 10 Millionen beim Bund. Die künftigen Mehr- oder Mindereinnahmen würden von den weiteren Anlagebedingungen abhängen. (sda/hzi/mig)