Zur Kompensation der unbestrittenen Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6,0 Prozent will die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) die ersten zwanzig Jahrgänge der Übergangsgeneration lebenslang mit einem Zuschlag ausstatten. Die Lösung des Nationalrates möchte den Zuschlag nur für 15 Jahrgänge.

Wie die Parlamentsdienste mitteilten, würden mit der Lösung der Ständeratskommission schätzungsweise siebzig Prozent der Versicherten in der Übergangsgeneration den vollen Zuschlag erhalten und 18 Prozent einen reduzierten Zuschlag. Im Modell des Bundesrates respektive der Sozialpartner wären es alle Versicherten, in jenem des Nationalrates 35 bis 40 Prozent der ersten 15 betroffenen Jahrgänge.

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Versicherte mit einem Einkommen bis zu 100'380 Franken sollen den vollen Zuschlag erhalten: 2400 Franken pro Jahr für die ersten fünf Jahrgänge, 1800 Franken für die folgenden fünf Jahrgänge, 1200 Franken für die nächsten fünf Jahrgänge und 600 Franken für die letzten fünf Jahrgänge.

Für Versicherte mit einem Einkommen zwischen 100'380 und 143'400 Franken soll der Zuschlag gemäss Vorschlag der SGK-S degressiv ausgestaltet werden. Versicherte mit höheren Einkommen sollen nicht von einem Zuschlag profitieren.

Nationalrat zu wenig grosszügig

Für die Kommission ist die Lösung des Nationalrates zu wenig grosszügig, um vor dem Volk eine Chance zu haben, wie es in einer Mitteilung heisst. Mit ihren Vorschlägen weicht sie sowohl vom ursprünglichen Kompromiss der Sozialpartner, den der Bundesrat übernommen hatte, als auch vom Beschluss des Nationalrates deutlich ab.

So will die SGK-S zwar wie der Nationalrat Teilzeit- und Mehrfachbeschäftigte besserstellen, wählt aber einen anderen Weg. Sie beantragt, die Eintrittsschwelle von heute 21'510 auf 17'208 Franken zu senken. Damit würden 140'000 wenig Verdienende neu in einer Pensionskasse versichert. Der Nationalrat möchte die Eintrittsschwelle auf 12'548 Franken senken und so 320'000 Kleinverdiener neu versichern.

Die Versicherten mit tiefen Einkommen sollen aber wesentlich mehr Alterskapital ansparen können. Nach dem Willen der SGK-S sollen 85 Prozent des AHV-Lohns versichert werden.

Erst ab 25 Jahren alterssparen

Festhalten will die Kommission wie der Bundesrat am Sparalter von 25 Jahren. Der Nationalrat möchte die Möglichkeit des Alterssparens in der zweiten Säule auf zwanzig Jahre senken. Weiter will die Kommission den derzeit geltenden minimalen koordinierten Jahreslohn von 3585 Franken belassen. Bundesrat und Nationalrat wollen ihn aufheben.

Zudem sollen kleine Freizügigkeitsguthaben nicht vergessen gehen. Die SGK-S beantragt deshalb ohne Gegenstimme, dass Altersguthaben bis 2000 Franken bar bezogen werden können, wenn jemand nicht innerhalb von drei Monaten nach Austritt aus einer Pensionskasse in eine neue eintritt.

Einstimmig lehnte die Kommission schliesslich den Beschluss des Nationalrates ab, wonach auch jüngere Versicherte den bisherigen Verdienst weiterversichern können sollen, wenn ihr Einkommen sinkt. Dies sei unnötig.

Gewerkschaften drohen mit Referendum

Die grosse Kammer hatte im vergangenen Dezember das Kernelement des Sozialpartnerkompromisses aus der Vorlage herausgebrochen. Dieser sieht Zuschläge für alle Neurentner vor, um die tieferen Renten auszugleichen. Für Gesundheitsminister Alain Berset ist der Sozialpartnerkompromiss das "einzige tragfähige Modell", weil sich hier Kreise mit unterschiedlichen Interessen zusammengerauft hätten, wie er im Nationalrat betont hatte.

Unbestritten ist hüben wie drüben, dass der Umwandlungssatz sinken muss. Er soll neu 6,0 statt 6,8 Prozent betragen. Pro 100'000 Franken angespartem Alterskapital gäbe es also noch 6000 statt 6800 Franken Rente pro Jahr.

Die Geister scheiden sich aber daran, wie diese Einbussen kompensiert werden sollen. Die Gewerkschaften haben bereits mit dem Referendum gedroht, sollte der zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ausgehandelte Kompromiss im Parlament scheitern. Jenes gegen die AHV-Reform ist bereits zustande gekommen. (sda/hzi/sec)

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