Per 1. September gilt: Fertig Kaltakquise für Krankenversicherer und Vermittlerinnen. Wer ab dann noch kalte Kundenakquise betreibt und gegen die allgemeinverbindlich erklärten Regeln verstösst, muss mit einer Busse von bis zu 100’000 Franken rechnen. Das Bundesgesetz über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit und seine Ausführungsverordnung treten am 1. September 2024 in Kraft und gelten für die Prämien 2025 und damit für die nächste Periode des Krankenkassenwechsels.

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Herausforderungen und Chancen

HZ Insurance hat bei diversen Krankenversicherern nachgefragt, wie sie mit der neuen Verordnung aus Bundesbern umgehen und welche Herausforderungen und Chancen sie in der Umsetzung dieses Beschlusses für ihre Organisation sehen.

Vor unseriösen Vermittlern schützen

Die CSS schreibt, dass sie die aktuelle Branchenvereinbarung «Vermittler» unterstützt. Man begrüsse den Beschluss des Bundesrates. «Diese Lösung schützt die Versicherten vor unseriösen Vermittlern und stärkt gleichzeitig die sinnvolle und willkommene Beratung», lässt sich CSS-Sprecherin Sabine Betschart zitieren. Seit der ersten Branchenvereinbarung, die seit dem 1.1.2021 in Kraft ist, werde dies bereits so umgesetzt.

Swica hat nicht unterzeichnet

Auch die Swica ist im Wesentlichen damit zufrieden, dass der Bundesrat die Verordnung über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit verabschiedet hat. Der Bund und die Branche unterstreichten damit den Willen, Transparenz zu schaffen und die Vermittlungsprovisionen zu begrenzen. Allerdings: «Wir hätten uns eine griffigere BVV gewünscht, die zu einer deutlicheren Reduktion der Provisionen führt und Umgehungsmöglichkeiten konsequent unterbindet.» Dazu muss man wissen, dass die Entschädigung der Vermittlerinnen und Vermittler neu auf 70 Franken pro versicherte Person in der sozialen Krankenversicherung und auf 16 Monatsprämien pro abgeschlossenes Produkt in der Zusatzversicherung beschränkt ist.  

Die Swica hat die Branchenvereinbarung «Vermittler» (BVV 3) deshalb nicht unterzeichnet. Nichtsdestotrotz werde die Swica die Branchenvereinbarung über Vermittler in der Krankenversicherung selbstverständlich per 1. September 2024 umsetzen, teilt Sprecherin Carmen Hunkeler gegenüber HZ Insurance mit.

Laufende Kontrolle

Auch die Sanitas begrüsst den Beschluss des Bundesrats zur Einführung der Branchenvereinbarung 3.0. Daraus würden sich in Bezug auf die Verhinderung von unerwünschten Anrufen keine neuen Anforderungen ergeben, so Sanitas-Sprecher Christian Kuhn. Man haben diese bereits seit Jahren umgesetzt und kontrolliere diese laufend. 

Für einmal gleicher Meinung

Helsana verweist auf die Stellungnahme des Branchenverbands Curafutura, der für einmal zusammen mit Santésuisse derselben Meinung ist. Demnach begrüssen die beiden Branchenverbände den Entscheid des Bundesrats, der die erfolgreiche Einführung der Branchenvereinbarung garantiert. Damit würden unseriöse Vermittler zurückgedrängt und willkommene, professionelle Beratung gestärkt.