Mit dem deutlichen Nein ist nach 2010 und 2017 zum dritten Mal eine Vorlage zur beruflichen Vorsorge gescheitert. Das Schweizer Stimmvolk hat sich dagegen entschieden, die obligatorische zweite Säule auf neue Entwicklungen in der Arbeitswelt auszurichten und an die gestiegene Lebenserwartung anzupassen.
Reformstau im obligatorischen Teil
Der Schweizerische Pensionskassenverband Asip nimmt das Verdikt des Souveräns zur Kenntnis, wie er in einem Communiqué schreibt. Mit der Ablehnung halte allerdings der Reformstau im obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge unvermindert an.
Bevor überstürzt erneut Reformen gefordert oder der beruflichen Vorsorge noch engere regulatorische Fesseln angelegt werden, müsse das im Abstimmungskampf arg strapazierte Vertrauen in die zweite Säule nachhaltig gestärkt werden, heisst es im Communiqué weiter. Dazu sei ein sofortiger gesetzgeberischer Marschhalt und eine umfassende Lagebeurteilung unerlässlich, lässt sich Asip-Präsident Martin Roth darin zitieren.
Lebenserwartung an veränderten Arbeitsmarkt anpassen
Auch nach der Ablehnung der BVG-Reform würden die Schweizer Vorsorgeeinrichtungen ihrer Verantwortung für ein stabiles, effizientes und sozialpartnerschaftlich organisiertes Vorsorgesystem zweifellos nachkommen. Dabei werden sie den Spielraum ausserhalb des gesetzlichen Obligatoriums vermehrt nutzen, ist in der Mitteilung zu lesen. Dort werden sie sich namentlich an die steigende Lebenserwartung und den veränderten Arbeitsmarkt anpassen. Wie bisher werden die Kassen die ihnen anvertrauten Spargelder kostenbewusst anlegen und die Versicherten bei Alter, Invalidität sowie Tod wirksam schützen. (pd/hzi/hoh)