Ein Betrugsfall über ein sogenanntes «Schneeball-System» beschäftigt ab dem 31. Januar das Bundesstrafgericht in Bellinzona. Über die Firmengruppe des mittlerweile verstorbenen Financiers Ambros Baumann sollen in den Jahren 2000 bis 2007 rund 600 Anleger geschädigt worden sein. Diese hatten 73 Millionen Franken investiert.
Zum Prozess vor dem Bundesstrafgericht wird es kommen, weil der beschuldigte Vermittler Einspruch gegen die Strafverfügung erhoben hat. Diese Verfügung sieht vor, den heute 39-Jährigen wegen der «verbotenen Entgegennahme von Publikumseinlagen» zu einer bedingten Geldstrafe von 48 Tagessätzen zu 260 Franken zu verurteilen, wie aus der Verfügung hervorgeht. Hinzu kam eine Busse von 3120 Franken. Er wurde dabei als Mittäter eingestuft.
Rendite-Garantie
Der Geschäftsmann soll zusammen mit vier anderen Vermittlern über sogenannte «Treuhandverträge» möglichst viele Kundengelder entgegengenommen haben. Dies sei teilweise mit dem Versprechen geschehen, eine Rendite-Garantie zu geben. Die eingesammelten Gelder sollen dann zwar auch für Investitionen in Wertschriften genutzt worden sein, flossen zu einem bedeutenden anderen Teil aber auch direkt an die Vermittler zurück. Einem Schneeball-Prinzip entsprechend, war das System nur so lange funktionsfähig, wie ihm neue Kundengelder zuflossen.
Im Jahr 2008 hatte ein ähnlich gelagerter Fall für weltweites Aufsehen gesorgt: In den USA wurde der Wertpapierhändler Bernard Madoff verhaftet, weil ihm vorgeworfen wurde, 50 Milliarden Dollar an Kundenvermögen mit einem Schneeballsystem vernichtet zu haben. 2009 wurde er zu einer Freiheitsstrafe von 150 Jahren verurteilt.
Verfahren schon 2008
Die Eidgenössische Bankenkommission EBK (heute Finma) hatte bereits 2008 gegen den Beschuldigten und vier weitere Ermittler der Baumann-Gruppe ein Verwaltungsverfahren durchgeführt. Das Bundesgericht stellte damals letztinstanzlich fest, dass gegen das Bankengesetz verstossen wurde.
Gestützt auf die Anzeige der Finma eröffnete das Eidgenössische Finanzdepartement EFD ein Verwaltungsstrafverfahren gegen den Beschuldigten und stellte anschliessend eine Strafverfügung aus. Ursprünglich waren im Verwaltungsstrafverfahren auch die vier weiteren Beschuldigten. Gegen sie wurde das Verfahren jedoch bereits rechtskräftig abgeschlossen.
Der Beschuldigte soll gemäss Strafverfügung für das Ausstellen der Treuhandverträge zuständig gewesen sein. Er arbeitete dabei mit seinem Vater zusammen, war allerdings weitgehend für administrative Aufgaben zuständig. Auf Visitenkarten der Firmen-Gruppe soll er sich als «Executive Director» bezeichnet haben.
Nach altem Gesetz
In der Stellungnahme zum Schlussprotokoll seiner Einvernahme hat der Beschuldigte gesagt, dass er nichts von der «illegalen Tätigkeit» Ambros Baumanns gewusst habe. Er habe sich «blenden» lassen und selber eine beträchtliche Summe seines Privatvermögens und das seiner Verwandten investiert, woraus ein Totalverlust entstand.
Die zur Last gelegten Straftaten reichen bis in das Jahr 2000 zurück - 2008 wurde das Bankengesetz geändert. Der vorgeworfene Straftatbestand würde laut Anklageschrift heute strenger behandelt. Zur Anwendung kommt aber das alte Gesetz. Die Verteidigung des Beschuldigten hat sich gegen die Strafverfügung des EFD zur Wehr gesetzt, weil dafür Erkenntnisse aus Unterlagen gewonnen worden seien, die einem Beweisverbot unterlägen.
Der Prozess ist zunächst auf einen Tag angesetzt.
(sda/gku/cfr)