Die Pensionskasse des Kantons Zürich, BVK, senkt den Renten-Umwandlungssatz. Die damit verbundenen Renten-Einbussen sollen mit höheren Sparbeiträgen ausgeglichen werden. Die Änderungen gelten ab 1. Januar 2017.

Mit den Massnahmen reagiert die BVK auf die schlechte Finanzlage und die stetig steigende Lebenserwartung. Das Leistungsniveau – 60 Prozent des letzten Lohnes – will die Kasse halten. Zugleich will sie die Umverteilung von den aktiv Berufstätigen hin zu den Rentenbeziehenden stoppen.

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Wechsel von Berechnungsgrundlagen

Zentraler Teil der Neuerungen ist ein Wechsel der Grundlagen zur Berechnung von Renten und Vorsorgeleistungen, wie der Vorsitzende der BVK-Geschäftsleitung, Thomas R. Schönbächler, am Donnerstag vor den Medien ausführte.

Von der bisherigen «Periodentafel» wechselt die BVK zur «Generationentafel». Beide stützen sich laut Schönbächler auf Mortalität und Sterbealter der Menschen in den jeweils letzten fünf Jahren. Im neuen Modell wird aber zudem die Lebenserwartung und deren künftige Entwicklung auch nach der Pensionierung einbezogen.

Tieferes Rendite-Ziel

Realistischerweise setzt sich die BVK ein bescheideneres Rendite-Ziel. Sie reduziert den technischen Zinssatz von 3,5 auf 2 Prozent und rechnet mit einer Rendite von rund 3 Prozent.

Dies hat eine Senkung des Umwandlungssatzes zur Folge. Das Ausmass der Senkung ist abhängig vom Alter der oder des Versicherten. Für Personen mit Jahrgang 1952 etwa, die im ersten Jahr des neuen BVK-Regimes 65-jährig werden, sinkt er von 6,2 auf 4,87 Prozent.

Sparguthaben müssen wachsen

Die Umwandlungssätze gelten für das gesamte Sparkapital, wie BVK-Kommunikationschef Florian Küng auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda sagte. Die BVK sei nämlich eine «umhüllende» Pensionskasse, das heisst, sie unterscheidet nicht zwischen obligatorischem und überobligatorischem Anteil.

Weil aber das Leistungsniveau gleich bleiben solll, müssen die Sparguthaben wachsen. Erreicht wird dies mit höheren Beiträgen von Arbeitnehmenden und Arbeitgebern. Unverändert ist die Aufteilung, wonach Arbeitnehmende 40 Prozent, Arbeitgebende 60 Prozent der Beiträge tragen.

Keine Haftungsklage nach BVK-Affäre

Wie BVK-Stiftungsratspräsidentin Lilo Lätzsch sagte, hat der Stiftungsrat beschlossen, unter die Korruptionsaffäre, welche die BVK seit Jahren in Atem hielt, einen Schlussstrich zu ziehen. Die seit Anfang 2014 selbstständige früher kantonale Einrichtung verzichtet auf eine Haftungsklage gegen den Kanton. Der einklagbare Schaden sei relativ tief, ein Strafverfahren wäre sehr langwierig und teuer.

Die BVK ist mit 114'000 Aktivversicherten und Rentenbeziehenden die grösste Pensionskasse der Schweiz.

(sda/ise/me)