Die Eidgenossen sind im Lottofieber. Kein Wunder, denn heute Abend winkt im Schweizer Lotto ein Rekordgewinn von 36 Millionen Franken. Seit nunmehr 38 Ziehungen hat kein Spieler mehr alle Zahlen richtig getippt, wie Swisslos-Sprecher Willy Mesmer sagte.

Damit handelt es sich auch um die längste Periode, während der kein Maximalgewinn ausgeschüttet wurde. Bisher lag der Rekord bei 36 Ausspielungen. Die letzte ähnlich hohe Gewinnsumme liegt über vier Jahre zurück. Im März 2010 gewann ein Glücklicher 35,8 Millionen Franken.

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6 aus 42 und eine Glückszahl

Abgabeschluss für die letzten Tipps ist heute 19 Uhr: Dann dürften Tausende die Ziehung der Zahlen am Fernsehen verfolgen und mitfiebern. 6 von 42 Zahlen müssen richtig getippt werden. Dazu muss auch noch die richtige der sechs zur Verfügung stehenden Glückszahlen erraten werden. Falls dies mehreren Mitspielenden gelingen sollte, wird der Gewinn aufgeteilt.

Laut Mesmer ist das Lottofieber spürbar. Die Teilnahme habe in den vergangenen zwei Wochen deutlich zugenommen. Es dürften bis zu viermal mehr Menschen mitspielen als normalerweise – insgesamt wären das 600'000 bis 700'000 ausgefüllte Lottoscheine.

36 Millionen Franken klingen zu schön, um wahr zu sein. Und so ist es auch. Denn diesen Betrag wird nicht mal der potentielle Gewinner mit nach Hause nehmen. Grund sind – natürlich – die Steuern.

Swisslos zwackt immer 35 Prozent Verrechnungssteuer ab

Swisslos zwackt bei jedem Gewinn – egal in welcher Höhe oder in welchem Kanton oder Gemeinde der Glückliche wohnt – 35 Prozent Verrechnungssteuer ab. Beim jetzigen Betrag im Lotto-Topf würden demnach 12,6 Millionen Franken direkt an die Steuerverwaltung in Bern geschickt. In der Schweiz wird bei jedem Gewinn über 1000 Franken automatisch die Verrechnungssteuer abgezogen.

Zwar kann diese beim nächsten Ausfüllen der Steuererklärung zurückgefordert werden. Doch in der Regel zahlt der Lotto-Millionär noch drauf. Denn im ersten Jahr muss der Gewinn als Einkommen deklariert werden und fällt damit unter die Einkommenssteuer. In den Folgejahren sind die Lotto-Millionen dann als Vermögen zu versteuern. Doch vor allem die Einkommenssteuer fällt ins Gewicht. Und die ist je nach Wohnkanton und Gemeinde unterschiedlich hoch.

Steuerparadies Zug, Problemkanton Genf

Vom Gewinn bleibt dann viel übrig, wenn der Lotto-Millionär in einem Steuerparadies wohnt, beispielsweise in Zug oder in der Schwyzer Gemeinde Wollerau. Bei 36 Millionen Franken kommt in jedem Kanton der maximale Steuersatz zu tragen, teilt das Eidgenössische Steueramt in Bern mit.

Ein lediger, konfessionsloser Zürcher hätte 2013 daher seine Lotto-Millionen mit insgesamt 39,97 Prozent besteuern müssen – Gemeinde-, Kantons- und Bundessteuern zusammengerechnet. Das sind Abgaben von rund 14,4 Millionen Franken. Zusätzlich zur Verrechnungsteuer muss er also noch 1,8 Millionen Franken zahlen. Von seinem Mega-Gewinn bleiben ihm also noch 21,6 Millionen Franken.

Ein Zuger zahlt hingegen total einen Maximalsatz von 22,86 Prozent. Ihm wären noch knapp 28 Millionen Franken geblieben. Da der Steuersatz kleiner ist als die Verrechnungssteuer, erhält der Zuger sogar noch Geld vom Steueramt zurück. Am wenigsten vom grossen Jackpot hat ein Genfer. 2013 hätte er die Lotto-Millionen mit 45 Prozent besteuern müssen. Er hätte nach Abzügen nur noch 19,8 Millionen Franken auf dem Konto. 

Hochsteuerkanton Bern als Spezialfall

Einen Spezialfall ist der Kanton Bern, der eigentlich ein Hochsteuerkanton ist. 2013 belief sich der maximale Steuersatz für Gemeinde-, Kantons- und Bundessteuern insgesamt auf 41,4 Prozent. Bei Lottogewinnen gibt es allerdings eine Pauschallösung. Grundsätzlich darf der Lotto-Gewinner einen pauschalen Betrag von 5 Prozent vom Gewinn abziehen. Der Rest obliegt einem festen Satz von je 10 Prozent für Kantons- und Gemeindesteuer. Hinzu kommt die Bundessteuer von 11,5 Prozent. Liegt der Gewinn nach Abzug der 5 Prozent unter 5000 Franken, dann ist der Gewinn steuerfrei.

Falls jemand das grosse Los heute tatsächlich zieht – keine Panik. Noch ist nicht in Stein gemeisselt, wie viel Geld an den Fiskus fliesst: Wesentlich für die Besteuerung des Gewinns ist nämlich nicht der Wohnsitz am Spieltag, sondern jener am 31. Dezember.