Die Schweizer Börse hat der Genfer Industriebeteiligungsgesellschaft Perrot Duval einen Verweis wegen der Verletzung von Rechnungslegungsvorschriften erteilt. Es habe mehrere Fehler im Halbjahresabschluss 2015/16 gegeben, teilte die Schweizer Börse am Donnerstag mit.
Unter anderem sei die Geldflussrechnung nicht eingereicht worden und das Ergebnis je Aktie habe gefehlt. Die Schweizer Börse habe deshalb nach Abwägung der Schwere der Verstösse und des Verschuldens sowie unter Berücksichtigung, dass die Gesellschaft in den vergangen drei Jahren nicht bestraft worden ist, einen Verweis ausgesprochen.
Bescheid akzeptiert
Die Perrot Duval Holding habe diesen Bescheid akzeptiert und werde die Fehler im Jahresabschluss 2015/16 beziehungsweise im Halbjahresabschluss 2016/17 korrigieren, hiess es weiter.
(sda/ise/chb)