Die Finanzindustrie liebt es, altbekannten Produkten mittels flott klingender Namen einen modernen Anstrich zu geben. Ein besonders erfolgreiches Exemplar dieser Gattung sind die Insurance Wrappers: Der Kunde überschreibt sein Wertschriftendepot, das er bei einer Bank hält, als Einmaleinlage einer Lebensversicherung. Dank der Police, die das Portefeuille quasi umhüllt, bleibt der Versicherungsnehmer der tatsächliche Begünstigte (siehe Kasten).
Das Geschäft mit diesen Produkten blüht. Die Swiss Life als Pionierin verpackter Lebensversicherungen weist für das erste Halbjahr 2010 ein Prämienwachstum von 95 Prozent auf über 3 Milliarden Franken für ihr «Übriges Versicherungsgeschäft» aus. Dort steuern Wrapper-Produkte den Löwenanteil bei. Die Zurich Financial, die später auf den Zug aufsprang, wies bis September ein Plus von fast 200 Prozent aus.
Doch nun drohen harte Zeiten. Die Schweizer Finanzmarktaufsicht (Finma) warnt explizit vor einem Missbrauch der Konstrukte zu Steuerhinterziehung oder gar Geldwäscherei. «Ein aktuelles Beispiel für immanente Rechts- und Reputationsrisiken sind die Versicherungsmäntel oder Insurance Wrappers, die in den letzten Jahren stark zugenommen haben», sagte jüngst Rechtschef Urs Zulauf, als die Aufsichtsbehörde Stellung zu den Gefahren der grenzüberschreitenden Vermögensverwaltung bezog.
Parallelen zum Fall UBS
Zwar würden die Töchter der Schweizer Versicherer in ausländischen Finanzzentren in der Regel «legale Steuerprivilegien» offerieren. Allerdings, so der oberste Finma-Jurist, bedeute dies nicht zwingend auch die Steuerkonformität des als Prämie eingebrachten ummantelten Wertschriftendepots. Will heissen: Gelangten die Aktien und Obligationen unversteuert ins Banken-Portefeuille, so stellten die Wrappers sehr wohl ein Steuer-Risiko dar. Finma-Sprecher Alain Bichsel zieht Parallelen zu den Risiken mit den unversteuerten Vermögen auf Bankkonten. «Die Steueraffäre um die UBS und die folgenden Fälle mit den gestohlenen Kundendaten haben gezeigt, wie schnell aus einem vermeintlich sicheren Geschäftsmodell ein gigantisches Risiko werden kann.»
Als die Finma die Problematik mit den Versicherern thematisiert habe, sei deren Reaktion kühl ausgefallen, sagt Bichsel. «Das gehe sie nichts an, meinten die meisten», so Bichsel. Also habe die Finma die Wrapper aufs Tapet gebracht, mit der Absicht, die Überwachten auf einen vorsichtigen Kurs zu bringen. «Der simple Verweis, der Kunde würde mit seiner Unterschrift die Rechtschaffenheit der Gelder bezeugen, genügt uns nicht», sagt Bichsel. Denn das reiche kaum als Entschuldigung, sollte das Ausland hier einmal einen Präzedenzfall anstreben.
So sind in Deutschland die Lebensversicherungs-Wrappers längst auf dem Radarschirm der Behörden. «Das Hauptproblem ist Missbrauch zur Geldwäsche», sagt Ben Fischer von der deutschen Finanzaufsicht. «Von einem Massenphänomen zu sprechen, wäre aber übertrieben.» Ein eigentliches Anti-Wrapper-Gesetz sei noch nicht in der Pipeline, heisst es im Berliner Finanzministerium, das sich seit Jahren um die Steuerhinterziehungsproblematik kümmert.
Geldwäsche ist das eine beliebt sind die Wrappers bei den Reichen vor allem, weil lange kein Obolus fällig wird. Die anfallenden Zinsen und Dividenden werden nicht ausbezahlt, sondern reinvestiert. Der Vorteil: Statt dass bei einem Grenzsteuersatz von beispielsweise 50 Prozent der halbe Jahresertrag beim Fiskus landet, arbeitet das erwirtschaftete Geld zu 100 Prozent weiter. Der Wrapper kann dadurch mit Erträgen wirtschaften, die bei anderen Produkten mit jährlicher Ausschüttung nie zur Verfügung stünden.
Über die ganze Laufzeit kann ein deutlich höherer Gesamtertrag entstehen, der durch die Steuer, die bei der Kapitalrückzahlung anfällt, nur teilweise verschwindet. Zudem fördern viele Staaten Wrapper selber als Vorsorgeinstrument mit steuerlichen Privilegien.
Finma reagiert zu zahm
Für Finanzprofessor Olaf Gierhake, Partner bei der Zürcher Vermögensverwaltung Swisspartners, reagiert die Finma vergleichsweise zahm. «In Deutschland und neu in Österreich wurde der Missbrauch solcher Versicherungs-Mäntelchen vom Gesetzgeber unterbunden», sagt der Versicherungsexperte. «Anders in der Schweiz, hier warnt vorerst die Finanzmarktaufsicht die Anbieter vor den Risiken des Geschäfts.»
Dabei sei die Trennlinie scharf. «Im Kern ist die Sache einfach: Es braucht einen echten Versicherungsvertrag, um in den Genuss steuerlicher oder rechtlicher Vorteile zu gelangen.» Also eine tatsächliche Übertragung der Vermögenswerte in die Lebensversicherung. Egal, ob es sich um einen englischen Trust, eine Liechtensteiner Stiftung oder eine Lebensversicherung handle am Ende zähle immer nur die Frage, ob sich der Vermögensinhaber wirklich von seinen Geldern trenne oder ob er weiterhin das Sagen habe, meint der Finanzexperte.
Gerade das sei aber häufig nicht der Fall, sagt Dieter Ondracek von der Deutschen Steuergewerkschaft. «Vermögende bringen hinterzogenes Geld als Einmalzahlung in ihre Lebensversicherung ein, um es nach zehn Jahren frei von Nachzahlung und Strafverfahren einzukassieren, da die Vortaten verjährt sind.» Wie gross das Phänomen sei, bleibe unklar. «Sehen wir erst die Spitze des Eisbergs?»
Dass die Aufsichtsbehörden die Lebensversicherungs-Wrappers zunehmend mit Skepsis beäugen, will den Versicherungsgesellschaften nicht einleuchten. «Solche Versicherungslösungen sind seit langem von Steuerbehörden anerkannt», sagt stellvertretend Zurich-Sprecherin Nicole Horbelt.
Swiss Life: Möglicher Schwarzgeldanteil
«Mister Wrapper» bei der Marktführerin Swiss Life ist Peter Huber. Er hat das Geschäft ab 2004 aus Liechtenstein hinaus mit aufgebaut. Heute betreibt die Swiss Life ihr Wrapper-Business zusätzlich aus Luxemburg, Dubai und Singapur und gilt hinter Lombard, einer Tochter der englischen Finanzgesellschaft Friends Provident, als weltweite Nummer zwei. Mehrmals habe er der Finma das Modell und die eingebauten Vorsichtsmassnahmen den Behörden präsentiert, sagt Huber. Die Anstrengungen seien dabei «gewürdigt» worden. «Wir sehen deshalb keinen Grund, unsere Pläne für dieses Geschäftsfeld anzupassen», sagt Huber.
Trotzdem: Risiken sieht auch der Swiss-Life-Manager. «Selbstverständlich kann ich nicht ausschliessen, dass es auf umhüllten Schweizer Bankkonten unversteuerte Gelder hat.» Doch erstens würden die Wrapper-Kunden mit ihrer Unterschrift auf dem Versicherungsantrag bezeugen, dass das eingebrachte Geld versteuert sei. «Zweitens behalten wir uns das Recht vor, eine Police zu kündigen, wenn sich herausstellt, dass die Deklaration des Kunden nicht im Einklang mit seinen steuerlichen Verpflichtungen steht.»