Der Bundesrat verabschiedete am 4. November 2015 die Botschaft zum FIDLEG und zum FINIG zuhanden der eidgenössischen Räte. Das FIDLEG regelt die Voraussetzungen für das Erbringen von Finanzdienstleistungen und das Anbieten von Finanzinstrumenten. Das FINIG sieht eine nach Tätigkeit abgestufte und differenzierte Aufsichtsregelung für bewilligungspflichtige Finanzinstitute vor.

Ziel der Vorlage ist die Schaffung einheitlicher Wettbewerbsbedingungen, die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes und ein verbesserter Kundenschutz. Die SFAMA begrüsst die verabschiedete Vorlage, die für den Schweizer Fonds- und Asset-Management-Standort eine grosse Chance ist, denn FIDLEG und FINIG tragen entscheidend dazu bei, dass die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Anbieter gesichert werden kann.

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Im Einklang mit internationalen Standards

Als kleine Volkswirtschaft sind wir darauf angewiesen, unsere Finanzdienstleistungen auch im Ausland anbieten zu können. Dies geht aber nur, wenn sich das Schweizer Finanzmarktrecht im Einklang mit internationalen Regulierungsstandards befindet. Für das institutionelle Asset Management ist dies von besonderer Bedeutung, weil die globalen Wachstumsprognosen erheblich höher sind als für den Schweizer Markt.

Künftig wird ein noch grösserer Anteil unserer Kunden aus dem Ausland stammen. FIDLEG wie FINIG tragen massgeblich zur nötigen Kompatibilität bei. Allerdings sind beide Gesetze so auszugestalten, dass die Schweizer Anforderungen nicht höher ausfallen, als dies international der Fall ist. Damit die sich bietende Chance auch genutzt werden kann, ist es wichtig, dass beide Gesetze vom Parlament zügig behandelt und in der vorliegenden Substanz verabschiedet werden.

Markus Fuchs, Geschäftsführer Swiss Funds & Asset Management Association SFAMA