Die TER ist für jeden Fondsanleger wichtig. Sie drückt die Gesamtheit derjenigen Vergütungen und Nebenkosten aus, die laufend dem Fondsvermögen belastet werden (Betriebsaufwand) und wird in Prozent des Nettovermögens angegeben. Die TER wird nach folgender Formel berechnet:
TER % = Total Betriebsaufwand x 100
Durchschnittliches Nettovermögen
Die Kennzahl, welche internationalen Standards entspricht, ist mit jedem Jahres- bzw. Halbjahresabschluss für die jeweils letzten zwölf Monate zu berechnen.
TER – Änderung per 1. Juni
Nicht zum Betriebsaufwand gehören die Nebenkosten, die beim Kauf und Verkauf von Fondsanteilen anfallen (Ausnahme: All-in-Fee-Preismodell). Diese bilden einen Teil der Gestehungskosten der Anlagen und fliessen beim Verkauf in die realisierten Kapitalgewinne/-verluste. Die TER umfasst z.B. die Verwaltungskommission der Fondsleitung, die Verwahrungskommission der Depotbank und die Vertriebskommission oder Steuern.
Nun trat am 1. Juni die an die geänderte Kollektivanlagenverordnung der FINMA (KKV-FINMA) angepasste Richtlinie der SFAMA zur Berechnung und Offenlegung der TER in Kraft. Analog zur KKV-FINMA wurde die Portfolio Turnover Rate aufgehoben, diese Kennzahl wird auch im Prospekt nicht mehr verlangt. Um den Transparenzanforderungen der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge zu entsprechen, wurde die bestehende Ausnahmeregel für Dachfonds, welche keine TER veröffentlichen, flexibilisiert. Die Richtlinie gilt als von der FINMA anerkannter Mindeststandard und ist für alle in der Schweiz genehmigten kollektiven Kapitalanlagen – mit Ausnahme der Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen und der Immobilienfonds – anzuwenden.
Markus Fuchs, Geschäftsführer Swiss Funds & Asset Management Association SFAMA