Das Wichtigste zuerst
- Die Corona-Krise trifft viele Branchen hart – möglicherweise auch Ihre Kunden. Suchen Sie deshalb als Erstes das Gespräch mit Ihrem Kunden und fragen Sie nach, was los ist. Vielleicht finden Sie so ja eine gemeinsame Lösung.
- Probleme mit Kunden, die nicht zahlen können oder wollen, lassen sich nicht vollständig verhindern. Doch wenn Sie Ihre Kunden nicht an die ausstehende Rechnung erinnern und sie nicht mahnen, kommen Sie auch nicht zu Ihrem Geld.
- Vergessen Sie besonders jetzt nicht, Ihre Leistungen regelmässig und zeitnah zu verrechnen, und stellen Sie organisatorisch sicher, dass Sie es sofort merken, wenn Ihre Kunden nicht fristgerecht bezahlen. Das Debitoren-Management ist enorm wichtig und hat nun eine noch höhere Priorität erhalten.
Nützliche Adressen und Links
- Zefix – Zentraler Firmenindex der Schweiz
- Betreibungsauskunft über den Online-Betreibungsschalter bestellen
- Zuständiges Betreibungsamt finden
- Betreibungsbegehren über den Online-Betreibungsschalter einleiten
Beugen Sie Zahlungsausfällen frühzeitig vor
Probleme mit Kunden, die nicht zahlen können oder wollen, können Sie nicht vollständig verhindern. Mit den folgenden Tipps reduzieren Sie das Risiko.
- Erkundigen Sie sich vor einem Vertragsabschluss im Internet über den potenziellen Kunden.
- Werfen Sie einen Blick ins Handelsregister. Häufige Wechsel in der Geschäftsführung und im Verwaltungsrat sind kein gutes Zeichen.
- Bestellen Sie beim zuständigen Betreibungsamt einen Betreibungsregisterauszug Ihres potenziellen Kunden. Seien Sie vorsichtig, wenn der Auszug viele Betreibungen aufweist.
- Über den Online-Betreibungsschalter können Sie das Gesuch auch am Computer ausfüllen.
- Zuständig ist das Betreibungsamt am Wohnsitz einer Privatperson oder am Sitz eines Unternehmens. Nicht jede Gemeinde hat aber ihr eigenes Betreibungsamt. Unter diesem Link finden Sie das örtlich zuständige Amt.
Tipp: Verlangen Sie vom Kunden, dass er Ihnen den Rechnungsbetrag – oder einen grösseren Teil davon – im Voraus überweist, wenn Sie an seiner Bonität zweifeln. Liefern Sie erst nach Zahlungseingang.
Über Dritte können Sie nicht beliebig eine Betreibungsauskunft einholen. Das Auskunftsgesuch müssen Sie begründen, indem Sie ein besonderes Interesse glaubhaft machen. Dazu eignet sich beispielsweise ein bevorstehender Vertragsabschluss oder ein Bestellschein.
Gut zu wissen: Der Betreibungsregisterauszug kostet in der Regel 17 Franken plus Porto/Kuvert. Ist Ihr Kunde kürzlich umgezogen? Dann bestellen Sie auch am alten Sitz einen Auszug.
Mahnen in Corona-Zeiten
Während Sie in normalen Zeiten säumigen Kunden direkt eine Mahnung schicken, kommen Sie aktuell mit einem persönlicheren Vorgehen eher zum Ziel. Die meisten Ihrer Kunden sind genauso von der Krise betroffen. Suchen Sie deshalb als Erstes das Gespräch, fragen Sie nach, in welcher Lage sich Ihr Kunde befindet.
Wenn es Ihre eigene finanzielle Situation erlaubt, bieten Sie Hand zu Lösungen, zum Beispiel:
- eine längere Zahlungsfrist
- Ratenzahlung
- Stundung
Halten Sie eine solche Vereinbarung zu Beweiszwecken schriftlich fest – nicht per Mail, sondern als Brief – und lassen Sie das Papier vom Kunden gegenzeichnen. Oder lassen Sie Ihren Kunden einen schriftlichen Abzahlungsvorschlag aufsetzen, den dann Sie unterschreiben.
- Vorlage Zahlungserinnerung in Corona-Zeiten: zum Download
- Vorlage Stundungsvereinbarung: zum Download
Effizientes Mahnprozedere
Wer hat schon Zeit, um Mahnungen zu schreiben? Trotzdem lohnt es sich, regelmässig zu mahnen – unbezahlte Rechnungen haben schon manche Firma in ernsthafte Probleme gebracht. Mit den unten stehenden Vorlagen hält sich der Aufwand in Grenzen.
Das ist zu tun
- Mit Ihrer Mahnung setzen Sie den Kunden in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt können Sie zusätzlich zum ausstehenden Rechnungsbetrag einen Verzugszins von 5 Prozent verlangen. Mahnspesen und einen höheren Verzugszins können Sie nur verlangen, wenn das vorher vertraglich abgemacht wurde.
- Wenn Sie noch nicht mit dem Kunden gesprochen haben: Suchen Sie spätestens nach der zweiten Mahnung das Gespräch und finden Sie heraus, was los ist. Haben Sie bisher weder einen schriftlichen Vertrag noch eine Schuldanerkennung, empfiehlt es sich, das nachzuholen.
Gut zu wissen: Der Glaube, man müsse dreimal mahnen, hält sich hartnäckig. Doch laut Gesetz braucht es keine einzige Mahnung. Nach Ablauf der Zahlungsfrist könnten Sie direkt die Betreibung einleiten. Im Geschäftsalltag lohnt es sich aber oft, den Kunden zunächst zu mahnen, denn die Rechnung kann auch bloss untergegangen sein. Aus Beweisgründen mahnen Sie besser nicht per Mail, sondern brieflich.
Hier finden Sie Vorlagen für Ihre Mahnschreiben:
- 1. Mahnung (Zahlungserinnerung ohne Bezug zur Corona-Krise): zum Download
- 2. Mahnung: zum Download
- 3. Mahnung (Betreibungsandrohung): zum Download